Die Regionalen Wertansätze der BVVG waren zu keinem Zeitpunkt eine angemessene Schätzung für die Verkehrswerte und dies war von Anfang an im Bundeslandwirtschaftsministerium und Bundesfinanzministerium bekannt.
Die BVVG hat in den Jahren 1996- 98 und danach wieder ab 2000 in großem Umfang landwirtschaftliche Flächen verkauft. Nutznießer waren fast ausschließlich die Pächter der BVVG- Flächen. Von den bis Ende 2011 verkauften Flächen von rund 700.000 ha wurden mehr als 630.000 ha, also mehr als 90% direkt und ohne Ausschreibung an die Pächter verkauft.
Pächter aber waren und sind bis heute für fast 80% der Flächen Betriebe über 500 ha, dabei vor allem die Betriebe über 1.000 ha. Diese Großbetriebe, die weniger als 15% der ostdeutschen Betriebe ausmachen, haben fast 80 % der Flächen gepachtet, während die ostdeutschen Betriebe unter 100 ha rund 60% der Betriebe weniger als 2% der Flächen gepachtet haben (Stichtag 1.1. 2010, alles aus Bundestagsdrucksachen 2012/85174; 2012/846085).
Bei einer solch ungleichen Verteilung ist eine besonders seriöse, fundierte Ermittlung der Verkehrswerte, die den Verkäufen zugrunde gelegt werden, besonders wichtig, allein schon, um die kleineren Betriebe nicht zu diskriminieren. Verkehrswerte ergeben sich aber aus Ausschreibungen. Darauf hat die BVVG weitgehend verzichtet. Die BVVG hat die Verkehrswerte ab dem Jahr 2000 auf eine eigene Art ermittelt und ihre eigenen „Verkehrswerte“ als Regionale Wertansätze (RWA) den eigenen Verkäufen zugrunde gelegt.
Es wurde schon an anderer Stelle gezeigt, daß die Bundesregierung 2009 die RWA`s nicht für geeignet gehalten hat zur Ermittlung der Verkehrswerte (Gerke, 2012, Ostdeutsche Bodenpolitik, Das Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung, Hamm, S. 12). Dazu wurde aus einem Schreiben aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) vom 7.9. 2009 an das Bundeslandwirtschaftsministerium berichtet, in dem betont wird, daß die RWA´s in der Vergangenheit nicht dem tatsächlichen Marktgeschehen entsprachen. Weiter wörtlich aus diesem Schreiben des BMF: „…Nur auf dem Wege von Ausschreibungen und vergleichbaren Verkaufsverfahren kann der Verkehrswert bestimmt werden…“
Konsequenzen wurden aus diesen Einsichten nicht gezogen, insbesondere nicht für eventuelle Nachforderungen für vergangene Verkäufe.
In einem zweiten Bericht zur BVVG und gleichzeitig ein Schreiben an den Haushaltsausschuß des Bundestages im Jahr 2009 hat der Bundesrechnungshof (BRH) einerseits festgestellt, daß Teile seiner Kritik an der Verkaufspraxis der BVVG nicht zu Korrekturen geführt haben, andererseits hat der BRH festgestellt, daß die RWA immer noch, trotz der fehlenden Eignung weiter zur Bestimmung der BVVG- Verkaufspreise herangezogen werden.
Ein erst jüngst verfügbares Arbeitspapier aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium unterstreicht, daß den jeweiligen Bundesregierungen die fehlende Eignung der RWA´s zur Bestimmung der Verkehrswerte der Flächen von Anfang an bekannt war.
In einer Ausarbeitung vom 29.1.2002, gerichtet an die damalige Landwirtschaftsministerin Künast und alle 4 Staatssekretäre unter dem Titel: Agrarpolitik für die neuen Länder- Stand und Perspektiven- wird durch die Arbeitsebene des Landwirtschaftsministeriums auch über das Flächenerwerbsprogramm der BVVG und die RWA´s referiert: …Aus diesem Grund stimmen die im Zusammenhang mit dem novellierten Flächenerwerbsprogramm veröffentlichten Regionalen Wertansätze (RWA) zum Teil nicht mehr mit den tatsächlichen Realitäten überein…“
Die Schlussfolgerung ist offensichtlich. Fast von Anfang an, also von 2000 an waren die RWA ungeeignet zur Ermittlung der Verkehrswerte. Nichts anderes sagt auch das oben zitierte Arbeitspapier aus dem BMF aus. Die RWA´s lagen und liegen, wie auch vom Bundesrechnungshof in seiner Untersuchung von 2005 gezeigt (Gerke, 2012), dramatisch niedriger als die Verkehrswerte.
Die von der Fehlbewertung der BVVG- Flächen profitierenden Betriebe waren und sind die Pächter, vor allem große Betriebe über 500 ha. Diese haben aufgrund der fehlerhaften RWA´s die Flächen der BVVG nahezu zum Nulltarif erworben (Brandenburg, 2003, mittlerer EALG- Verkaufspreis rund 1.300 EUR/ha; Mecklenburg-Vorpommern, 2005, EALG- Verkäufe im Landkreis Demin für gutes arrondiertes Ackerland unter 2.500 EUR/ha; s. Gerke, 2008, Nehmt und euch wird gegeben, Kap. IV. Hamm.) .
Gegen diese Art der BVVG- Privatisierung sind die Familienbetriebe in den neunziger Jahren mit mächtigen Demonstrationen angegangen, deren größte die des Verbandes Deutscher Landwirte (VDL) 1996 in Leipzig war, mit mehr als 6.000 Bauern eine machtvolle Demonstration auch gegen die Treuhand/BVVG- Politik. Was aber wird in dem internen Arbeitspapier vom 20.1.2002 für die damalige Bundeslandwirtschaftsministerin und ihre 4 Staatssekretäre aufbereitet: „Interessenverbände, insbesondere von ökologisch wirtschaftenden Betrieben, in den neuen Ländern setzten sich verstärkt für eine Korrektur der Umverteilung von freiwerdenden BVVG- Flächen… ein.“
Zum einen waren es mit dem VDL und ab 2000 der AbL keine primären Ökoverbände, sondern bäuerliche Interessenverbände, die die BVVG- Politik kritisierten und es ging nicht allein um die in geringem Umfang freiwerdenden BVVG- Flächen. Ohne die damalige Ministerin und ihre Staatssekretäre mit ihrer damaligen Untätigkeit in Schutz zu nehmen, stellt diese Darstellung durch die Ministerialbürokratie eine Täuschung der politischen Führung des Ministeriums dar. Es ist der aus der Retrospektive erfolgreiche Versuch, einen fehlenden Handlungsdruck zu vermitteln. Für die RWA´s der BVVG, die über 10 Jahre Grundlage landwirtschaftlicher Flächenverkäufe waren, lässt sich jedenfalls feststellen: Die regionalen Wertansätze (RWA) haben zu keinem Zeitpunkt den Verkehrswert der zum Verkauf stehenden Flächen realistisch angegeben. Dies war der Ministerialebene in Bundesfinanzministerium und Bundeslandwirtschaftsministerium von Anfang an bekannt und damit auch den politischen Verantwortungsträgern. Über die bei weitem zu niedrige Ansetzung der RWA war es möglich, einer Reihe von ostdeutschen Großbetrieben außerordentlich günstig, in vielen Fällen fast zum Nulltarif landwirtschaftliche BVVG- Flächen zukommen zu lassen.
11.2. 2014
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