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Der Rahmenbeitrag

Von der Bodenreform in der SBZ bis zum Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft – Bodenpolitik gegen eine bäuerliche Landwirtschaft

 

Einleitung

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In der ostdeutschen Landwirtschaft gab es 1989/1990 eine einmalige Situation. Ausgehend von der „Bodenreform“ in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) verfügte der Bund über die Treuhand, später BVVG (Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft) über rund 2 Millionen ha landwirtschaftlicher Nutzfläche, im Mittel 40% der Landwirtschaftsfläche Ostdeutschlands (s. dazu ausführlich Gerke, 2008, Kap. IV). Dazu kam im Laufe der neunziger Jahre des letzten Jahrhunderts aufgrund von Enteignungen einer sechsstelligen Zahl von Erben der Neusiedler ein Umfang von mehreren Hunderttausend ha landwirtschaftlicher Fläche im Eigentum der ostdeutschen Bundesländer. Damit konnte und wurde in Ostdeutschland Agrarstrukturpolitik betrieben. Die Akteure in den verschiedenen Bundesregierungen, gleich ob schwarz-gelb oder rot-grün haben diese Chance genutzt. Sie haben Agrarstrukturpolitik zugunsten von Großbetrieben betrieben, für LPG- Nachfolger, sowie Großbetriebsneugründungen von DDR- Nomenklaturkadern und solchen westdeutscher Agrarfunktionäre organisiert und damit eine Agrarindustrialisierung eingeleitet, die kein Maß und keine Grenze mehr kennt. Der Prozess der Bodenverteilung vor allem an wenige Großbetriebe ist fast abgeschlossen, und der größte Teil der BVVG- Flächen privatisiert. Dabei haben es die Akteure, Politiker aus allen im Bundestag vertretenen Parteien und der Deutsche Bauernverband (DBV) als der diesen Prozess treibende Lobbyverband verstanden, eine öffentliche Diskussion über diese Bodenpolitik weitgehend zu verhindern oder in unwichtige Nebengleise zu leiten. Dies erscheint erstaunlich angesichts der Tatsache, dass bei der verbilligten Verpachtung und dem verbilligten Verkauf der öffentlichen Flächen mittlerweile Subventionen von mehr als 20 Milliarden EUR angefallen sind und dies im Wesentlichen für wenige Tausend Profiteure (Gerke, 2012a).

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Zwei Aspekte könnten jedoch zukünftig die Aufmerksamkeit auf die ostdeutsche Bodenpolitik und damit die klammheimliche Verteilung von mehr als 20 Milliarden € an wenige Eigentümer großer Agrarbetriebe lenken, zum einen eine neue Rechtssprechung zur Rehabilitierung von Opfern der Bodenreform, zum anderen eine Diskussion über den Ausverkauf weiter Teile der ostdeutschen Landwirtschaft an externe Investoren, die mit der Diskussion des Landgrabbing in Ländern der dritten Welt aufgekommen ist.
Beides Bodenreform und Landgrabbing in Ostdeutschland hängen eng zusammen.

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Die Bodenreform in der SBZ im Prozess der Agrartransformation in SBZ und DDR

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Die Bodenreform im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands wird auch heute noch, auch im vereinigten Deutschland als eine im Wesentlichen gelungene Umverteilung land- und forstwirtschaftlichen Bodens aus der Hand weniger Großgrundbesitzer in das Eigentum Vieler betrachtet. Jedoch, nach der friedlichen Revolution in der DDR und dem Anschluss an die Bundesrepublik befanden sich 1992, regional unterschiedlich zwischen 35 und 60% der landwirtschaftlichen Nutzflächen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR im Eigentum des Bundes (BVVG) oder der Bundesländer, also nicht mehr in breiter Eigentumsstreuung der Neusiedlerfamilien oder der Bauern. Die Bodenreform in der SBZ war nur der erste Abschnitt auf dem Weg einer Agrarstrukturtransformation, wie sie in der Sowjetunion vorgemacht wurde und von den meisten Staaten des Ostblocks, einschließlich der SBZ/DDR nachgeahmt wurde. Sie war der erste Schritt, dem fast direkt danach ab 1948 die Verfolgung der Großbauern (20- 99 ha!) folgte, und ab 1952 die Kollektivierung und schließlich die Industrialisierung der Landwirtschaft in der DDR (Werkentin, 1997; Schöne, 2008; Beleites, 2012). Der ehemalige DDR- Bürgerrechtler Michael Beleites hat dies so charakterisiert (Beleites, 2012, S. 33):

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„Gewachsen sind die Besonderheiten ostdeutscher Agrarstrukturen ganz und gar nicht. Sie verdanken sich der blanken Gewalt und den flächendeckenden Zwangsmaßnahmen einer menschenverachtenden Diktatur. Die Bodenreform (1945/46), die Kollektivierung (1952-60) und die Industrialisierung (1970er Jahre) waren drei Teile desselben Plans und sie dienten einem zentralen Ziel der kommunistischen Ideologie: der kompletten Auslöschung des Berufsstandes der freien Bauern:“

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Diese Einschätzung wird von den Historikern und Herausgebern des „Schwarzbuch des Kommunismus“ geteilt und ist dort detailliert für die meisten kommunistischen Staaten oder ehemaligen kommunistischen Staaten gezeigt worden (Courtois et al., 1998).

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Also war die Bodenreform in der SBZ mit dem Motto „Junkerland in Bauernhand“ nur die Einleitung zur Vernichtung der Bauern auch in der DDR.
Aber mehr noch, die Bodenreform bedeutete nicht nur eine Landumverteilung. Das Untermotto der Bodenreform hieß: „Rottet das Unkraut aus.“ Dieser Biologismus in der SBZ erinnert in eindringlicher Weise an das Vorgängerregime und zeigt, dass die Bodenreform eben auch ein besonders repressiver Akt war.

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Bodenreform und Kollektivierung haben nach der Wende der ostdeutschen Agrarpolitik mit Hilfe des staatlichen Bodens erlaubt, eine Großbetriebsstruktur durch eine selektive Bodenverteilung beizubehalten. Und dies ist von der ostdeutschen Agrarpolitik bis zum letzten Hektar genutzt worden, um eine Etablierung bäuerlicher Landwirtschaft so weit wie möglich zu verhindern.
Dabei ignoriert die deutsche Justiz den Verfolgungsaspekt der Bodenreform. Jedoch haben in den letzten Jahren Juristen eine Diskussion ausgelöst, die Rehabilitation der Opfer der Bodenreform und die Teilrestitution der Flächen in den Blickpunkt rücken.

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Die Enteignungen in der SBZ im Rahmen der Bodenreform

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Von den fast 12.000 im Rahmen der Bodenreform 1945/46 enteigneten Betrieben waren fast 5.000 Betriebe unter 100 ha groß, über 7.000 Betriebe über 100 ha groß. Während für die Betriebe unter 100 ha gelten sollte, dass nur „aktive Verfechter der Nazi- Partei und ihrer Gliederungen“ enteignet werden sollten, galt für die Beitriebe über 100 ha pauschal, dass ihre Schuld in einer „Mitgliedschaft in der Bande des feudal und junkerlichen Großgrundbesitzes „ bestand. Die Enteignungen wurden von Bodenkommissionen entschieden und beschlossen. Sie erfolgten vollständig und entschädigungslos, verbunden mit der Verweisung der ganzen Familie aus dem Heimatkreis, in vielen Fällen verbunden mit der Inhaftierung von Familienmitgliedern in Lagern der Sowjetischen Militäradministration (SMAD). Beispielsweise wurde ein großer Teil der sächsischen Gutsbesitzer über 100 ha interniert und nach Rügen deportiert (Beleites, 2012, S. 42).

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Die Kriterien zur Enteignung von Betrieben über 100 ha in Kombination mit der entschädigungslosen Enteignung des gesamten Besitzes führte zu absurden Konsequenzen. Eine Familie mit einem 102 ha- Betrieb (die Enteignung im Rahmen der Bodenreform bedeutete auch Sippenhaft) gehörte nach der Definition der SMAD und SED- Machthaber zur Bande, die für Faschismus und Krieg verantwortlich war, eine Familie mit einem 98 ha- Betrieb nicht. Im ersten Fall erhielten die Nachkommen nach 1990 allenfalls einen geringen Ausgleich, im zweiten Fall erhielten die Nachkommen in der Regel nach 1990 den gesamten Betrieb zurück.

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Die historische Dimension der Bodenreform in der SBZ

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Wasmuth und Kempe (2012) haben die wichtigsten historischen Aspekte der Bodenreform aufgelistet:

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„Die Boden- und Wirtschaftsreform und die dabei praktizierten Entscheidungsformen sind bundesdeutschem Rechtsdenken fremd… Funktionen und Verfahrensweisen der Landesbodenkommissionen, die mit der Boden- und Wirtschaftsreform betraut waren, sind weitgehend den vom sowjetischen NKDW seit den 1930er Jahren organisierten Stalinistischen Säuberungen nachgebildet worden… Nach diesem Muster wurden auch die Landesbodenkommissionen tätig. Sie waren jeweils bei den KPD/SED- gesteuerten Innenministerien der Länder in der SBZ angesiedelt. Mit ihrer Aufhebung wurden sie in das Amt zum Schutz des Volkseigentums überführt, das nach Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in diesem aufging. Die Landesbodenkommissionen sind damit Rechtsvorgänger des MfS, das ausdrücklich auch als Organ der Strafverfolgung eingesetzt wurde… Die Kommissionen tagten nicht öffentlich. Die Betroffenen wurden weder über die Anklagepunkte noch über die Verhandlung informiert. Eine Verteidigung fand nicht statt. Entschieden wurde ausschließlich über das von der Innenverwaltung willkürlich und oft ohne jeden Bezug zur Wirklichkeit zusammengestellte Belastungsmaterial, das von den Kommissionen nicht in Zweifel gestellt wurde. Eine vom Belastungsmaterial abweichende Beweisaufnahme fand nicht statt. Lediglich das Ergebnis der Kommissionsentscheidung über die Schuld des Betroffenen wurde protokolliert…“

 

Das gesamt Geschehen der Bodenreform war eine ausgeprägte Verfolgung von sozialen Gruppen. Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass die Enteignung von großen Gütern und deren Aufsiedlung eher positiv zu bewerten ist. Wasmuth (2012a) stellt entsprechend auch fest, dass in einigen wenigen Fällen den enteigneten Gutsbesitzern 100 ha zur weiteren Bewirtschaftung belassen wurden. In diesen Fällen war die Bodenreform tatsächlich vor allem eine Landumverteilung und keine Verfolgung.

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Der Faschismus- Vorwurf, Grundlage für die Enteignungen im Rahmen der Bodenreform in der SBZ, war in der SBZ und DDR wesentlich ein Instrument des KPD/SED- Regimes zur Verfolgung Oppositioneller (Neubert, 1998).
Werkentin (1997, S. 22,23) beschreibt, in welchem historischen Kontext dies möglich wurde. Die Verurteilung von NS- Tätern in den Besatzungszonen wurde durch ein Kontrollratsgesetz der Alliierten schon im Dezember 1945 möglich. Die Anzahl der Verurteilungen, nicht aber die der Verhaftungen blieb in der SBZ bis 1947 gering. Die Verhafteten, beispielsweise die Opfer der Bodenreform kamen in Speziallager der SMAD, zu denen auch ehemalige NS- Konzentrationslager wie Sachsenhausen gehörten (Frippel, 2011). Nach sowjetischen Angaben waren in solchen Lagern zwischen 1945 und 1950 rund 123.000 Deutsche inhaftiert, von denen 43.000 an Hunger, Seuchen und aufgrund anderer katastrophaler Lagerbedingungen gestorben sind (Wasmuth, 2012b).


Das zugrunde liegende Kontrollratsgesetz der Alliierten beinhaltete einen Absatz, nach dem auch bestraft werden konnte, wer nach dem 8. Mai 1945 durch Propaganda für den Nationalsozialismus oder Militarismus oder durch Erfindung und Verbreitung tendenziöser Gerüchte den Frieden des Deutschen Volkes oder der Welt gefährdete. Dieser Absatz wurde in SBZ und DDR bis ins Absurde missbraucht (Werkentin, 1997, S. 23). Der Antifaschismus, der Grundlage der Bodenreform- Enteignungen sein sollte, erfasste vor allem Mitläufer oder Unbelastete, die aber als Oppositionelle eingeschätzt wurden. Die Zeitschrift der ehemaligen DDR- Bürgerrechtler „Horch und Guck“ untertitelte das Heft mit dem Themenschwerpunkt „Antifaschismus“ als „Legitimation und Lebenslüge der DDR (Horch und Guck, 2011, Heft 4). Wie bis heute Antifaschismus nach Art der SED verstanden wird, zeigt Schuldt (2011) im Rahmen einer herausragenden Analyse anhand von Aussagen des ehemaligen Armeegenerals und ehemaligen DDR- Verteidigungsministers Kessler. Dieser hatte als Mitglied des VVN- BDA (Verband der Verfolgten des Nazi- Regimes- Bund der Antifaschisten) zum Rückbau sowjetischer Befreiungsdenkmale in den baltischen Republiken noch 2010 wörtlich formuliert:

 

„Es tut mir weh, es berührt mich aufs Tiefste, wenn sich reaktionäre, im Grunde faschistische Kräfte in Ländern, die einmal zur Sowjetunion gehörten, zu solchen Schandtaten finden. Sie wollen den 8. Mai vergessen machen“ (zit. n. Schuldt, 2011).

 

Wichtig ist an diesem Zitat noch nicht einmal, dass die Sowjetunion in den Baltenrepubliken über Jahrzehnte eine repressive Besatzungsmacht war, dass dort Anfang der vierziger Jahre umfangreiche Verfolgungen und Deportationen durchgeführt wurden, sondern am wichtigsten an der Aussage von Kessler ist es, dass jede Art von Abwehr des sowjetischen Modells als Faschismus diffamiert wird.

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Um mittels des Faschismus- Vorwurfs unliebsame oder oppositionelle Gruppen wirksam verfolgen zu können, wurde die Justiz schon früh umgebaut (Werkentin, 1997, S. 21). Dies sicherte, dass Verurteilungen nach den politischen Maßgaben der SED- Machthaber erfolgen konnten. Besonders eindrücklich lässt sich dies an den Waldheim- Verfahren zeigen (Werkentin, 1997, S. 161 ff.). In den Waldheim- Verfahren wurden 1950 über 3.400 Gefangene der Sowjetischen Internierungslager angeklagt und verurteilt, darunter auch die letzten Opfer der Bodenreform. Die Maßstäbe der SED für diese Verfahren, also Durchführung und Höhe des Strafmaßes sollten sich an den Urteilen der sowjetischen Militärtribunale für die Personengruppe ausdrücklich orientieren. Den an diesen verfahren beteiligten Justizfunktionären und Polizisten wurde vor der Durchführung der Gerichtsverfahren eine Rede im Auftrag des Zentralkomitees der SED vorgelesen. Darin heißt es wörtlich:

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„…Es gilt Menschen, die von unseren Freunden (der sowjetischen Militäradministration, J.G.) bisher festgehalten wurden, auch weiterhin in Haft zu behalten, da sie unbedingte Feinde unseres Aufbaus sind…. Es gilt also sie unter allen Umständen hoch zu verurteilen. Dabei darf keine Rücksicht genommen werden, welches Material vorhanden ist, sondern man muß die zu verurteilenden Personen ansehen. Urteile unter 10 Jahren dürfen nicht gefällt werden“ (zit. n. Werkentin, 1997, S. 169).

 

Dieses Zitat, das Werkentin den SED- Archiven entnommen hat, unterstreicht, dass es in den Waldheim- Verfahren auch in Bezug auf die Bodenreformopfer vor allem um die Vernichtung oppositioneller oder vermeintlich oppositioneller Personen, Gruppen oder Klassen ging. Es ging der SMAD und den SED- gesteuerten Behörden bei der Bodenreform um die Vernichtung der Gutsfamilien und Großbauern, zusammen mit Kollektivierung und Agrarindustrialisierung, um die Vernichtung der Bauern insgesamt.

 

Die juristische Aufarbeitung nach der Wende

 

Allein die Waldheim- Verfahren zeigen, dass die Bodenreform ein Verfolgungsgeschehen war, bei dem die individuelle Schuld an NS- Verbrechen nachrangig war. In demokratischen Staaten ist eine solche Schuld individuell nachzuweisen, nur totalitäre Staaten erheben Schuldzuweisungen und organisieren Verfolgungen aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Klasse, ethnischen oder religiösen Gruppe oder Minderheit.
Viele Opfer der Bodenreform kamen in Internierungslager der SMAD und wurden von den Sowjetischen Militärtribunalen verurteilt, oder aber durch die DDR- Justiz in den Waldheim- Verfahren. Es hätte für die meisten Opfer nach der Wende eine Rehabilitierung geben müssen. Entgegen der geläufigen Auffassung ist es nicht so, dass heute in allen Fällen Rehabilitierung und Restitution für die Opfer der Bodenreform ausgeschlossen ist. Von Raumer (2010) stellte fest, dass das Bundesverwaltungsgericht mittlerweile den Grundsatz der Nichtrückgabe und Nichtrehabilitierung rechtsstaatwidriger Maßnahmen in der SBZ mit einer gar nicht mehr kleinen Zahl von Rückgabeentscheidungen durchbrochen hat. Wasmuth (2012a) hat darauf hingewiesen, dass Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof keinen Zweifel daran gelassen haben, dass das SED- Regime so elementares Unrecht begangen hat, dass dieses als elementare Verstöße gegen allgemeine und anerkannte Menschenrechte betrachtet wird.
Dies ist auch nicht verwunderlich, wenn man bedenkt, dass die Anzahl der politischen Gefangenen in der SBZ und DDR 150.000- 200.000 betragen hat, wobei dies zurückhaltende Schätzungen sind, sodaß diese Zahlen vermutlich noch viel höher liegen (Werkentin, 1997). Der repressive Charakter der Bodenreform in der SBZ ist seit langem bekannt. Das wird auch dadurch unterstrichen, dass viele Nachkommen der Opfer der Boden- und Industriereform, die von den Sowjetischen Militärtribunalen verurteilt wurden, bei der Moskauer Staatsanwaltschaft Rehabilitierungsanträge gestellt haben, die mittlerweile in mehr als 10.000 Fällen (Pressemitteilung RA von Raumer vom 30.10. 2010).
Der Rechtsanwalt Dr. J. Wasmuth hat darauf hingewiesen, dass Vertreter der Bundesregierung unter Helmut Kohl in Moskau interveniert haben, um Rehabilitierungen wieder aufzuheben und um weitere Rehabilitierungen zu verhindern (Wasmuth, 2012b).

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Die Frage, warum es trotz der Sachlage nicht zu juristischen Rehabilitierungen für die meisten Opfer der Bodenreform kommt, lässt sich also mit dem erklärten politischen Willen aller im Bundestag vertretenen Parteien beantworten, dies mit fast allen Mitteln zu verhindern. Diesem Willen unterwirft sich die Justiz von den Fachgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht weitgehend. Die Rückgabe von Bodenreformland an die Nachkommen der Opfer der Bodenreform soll, und das ist Konsens durch die Parteien, von Linke über SPD, Grüne, FDP, CDU und auch CSU, weitgehend verhindert werden. Die Frage nach dem Bodenreformland bestimmt auch den Umgang mit der „Industriereform“, da in der SBZ auch zahlreiche Industrie- und Gewerbebetriebe enteignet wurden, die ebenso wie das Bodenreformland, nicht nach 1990 restituiert wurden. Daß es den DDR- Lobbyisten wesentlich auf die Bodenreform und weniger auf die Industriereform ankam, machen die Aussagen des letzten DDR- Ministerpräsidenten L. de Maizere vor dem Bundesverfassungsgericht klar. Dieser hat 1991 in dem Verfahren zur Restitution vor dem Bundesverfassungsgericht ausgesagt, dass von einer Aufhebung der Bodenreform 400.000 Menschen betroffen wären, was er als einen sozialen Sprengstoff ersten Ranges einschätzte (die Ausführungen de Maizeres sind abgedruckt in Paffrath, 2004, S. 426- 430). An dieser Interpretation de Maizeres fällt auf, wie realitätsfern diese ist. Die Enteignung von 100.000 Erben von Neusiedler- Höfen nach 1992 unter Zustimmung aller im Bundestag vertretenen Parteien wurde in Ostdeutschland fast geräuschlos umgesetzt. Die ostdeutschen Wende- und Nachwendepolitiker wollten offensichtlich nicht die Bodenreform erhalten, sondern möglichst viel Land für ihre Ziele nutzen.
Bis heute werden von den Gerichten die historischen Sachverhalte zur Repression im Rahmen der Bodenreform nicht zur Kenntnis genommen. Dies gilt für die ostdeutschen Landes- und Oberlandesgerichte, die die Sachermittlung vorzunehmen hätten. Wasmuth (2012a) hat dies folgendermaßen zusammengefasst:

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„ Lässt man demgegenüber die Entscheidungen bundesdeutscher Gerichte Revue passieren, die sich thematisch mit der Aufarbeitung der Verfolgungsvorgänge im Rahmen der Wirtschafts- und Bodenreform befassen, zeigt sich allerdings unübersehbar, dass sie sich bis heute ausschließlich an grundlegenden, eingangs beschriebenen Fehlvorstellungen über das Unrechtsgeschehen orientieren. Ernsthafte Bemühungen, das tatsächliche Unrecht sachverhaltlich zu ermitteln, festzustellen und der rechtlichen Beurteilung zugrunde zu legen, lassen sich flächendeckend nicht erkennen.“

 

Die Gerichte, von den Fachgerichten bis hin zum Bundesverfassungsgericht wenden dabei zwei Tricks an, um Fragen der Rehabilitierung auszuweichen. Zum einen wird der Enteignungsvorgang von der Verfolgung getrennt, um selbst bei einer Rehabilitierung eine Restitution oder besser Teilrestitution zu verhindern. Der andere Trick besteht darin, dass Fachgerichte mit Verweis auf Urteile des Bundesverfassungsgerichtes nicht den Verfolgungscharakter der Bodenreform ermitteln, das höchste Gericht aber auf die Ermittlungsnotwendigkeit durch die Fachgerichte verweist.

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Bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung des Verfolgungscharakters der Bodenreform durch die Justiz würde sich in vielen Fällen Rehabilitierung und Restitution nicht vermeiden lassen. Dies ergibt sich schon allein aufgrund der Begründung für die Enteignung bei Betrieben über 100 ha, wo der Eigentümer automatisch einer Bande von Kriegstreibern zugehörte.

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Im demokratischen Staat ist für die Verfolgung einer Straftat eine persönliche Schuld nachzuweisen. Totalitäre Staaten verurteilen auch, wie im Fall der Bodenreform, aufgrund der Zugehörigkeit zu einer Schicht, Klasse, ethnischer oder religiöser Minderheit. Dies galt in besonderem Maß für die Sowjetunion und die SBZ/DDR.

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Es hätte nach der Wende eine Überprüfung der Urteile der Bodenkommissionen geben müssen, um den Repressionscharakter im Einzelfall zu untersuchen.

In den westdeutschen Besatzungszonen gab es auch eine Bodenreform (Enders, 1996). Für die dortigen Enteignungen hatten die Betroffenen in einem schmalen Zeitfenster bei Gründung der Bundesrepublik die Möglichkeit, die Enteignungen überprüfen zu lassen. An diesem Punkt greift die Argumentation des Juristen Dr. Th. Gertner in einem Schriftsatz für das Bundesverfassungsgericht aus dem Jahr 2013. Gertners juristische Argumentation ist anschlussfähig an die bisherige Rechtssprechung. Er verweist auf den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes, der den Betroffenen der westdeutschen Bodenreform eine Überprüfung zubilligte, den Betroffenen in der SBZ nicht. Dieses juristische Argument erscheint nicht hintergehbar, erzwingt in einem Rechtsstaat die substantielle Überprüfung der Rehabilitierung und stellt damit von neuem die Frage nach der Restitution.

 

Was geschah nach 1990 mit den Bodenreformflächen in Ostdeutschland?- Von der ostdeutschen Bodenpolitik zum Ausverkauf an externe Investoren (Landgrabbing)

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Die für die kommunistischen Staaten des Ostblocks typische Abfolge von Enteignung (Bodenreform), Zwangskollektivierung und Agrarindustrialisierung hat nach der Wende dazu geführt, dass die öffentliche Hand, Treuhand/BVVG und ostdeutsche Bundesländer, regional unterschiedlich, zwischen 35 und 60% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in ihrem Eigentum hatten (s. dazu Gerke, 2008, Kap. IV; Gerke, 2012a). Damit verfügten Bund und ostdeutsche Landesregierungen über ein einmaliges Instrument, Agrarstrukturpolitik über die Bodenpolitik zu vollziehen. Die BVVG- Flächen wurden fast ausschließlich an Großbetriebe verpachtet, LPG- Nachfolger, Neugründungen von DDR- Nomenklaturkadern Betriebsgründungen von Agrarfunktionären. Niemann (2010) hat darauf hingewiesen, dass sich hierbei besonders Funktionäre der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft mit großen Betriebsneugründungen in Ostdeutschland hervorgetan haben.

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Tabelle 1. Verpachtung der BVVG- Flächen in ha nach Betriebsgrößenklassen, Stichtag 1.1. 2010
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Unter 100 ha     100- 250 ha     250- 500 ha     500- 1000 ha     über 1000 ha
5770                20807            35541             71038                154873
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Die Verpachtungspraxis zeigt sich auch an Tabelle 1, einer Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 2012/85174 ). Zum Stichtag 1.1.2010 waren fast 75% der BVVG- Pachtflächen an Betriebe über 500 ha verpachtet, davon allein über 50 % an Betriebe über 1000 ha, die zwischen 5 und 10% der Betriebe in den einzelnen Bundesländern ausmachen. Betriebe unter 100 ha hatten zum Stichtag weniger als 2% der BVVG- Flächen gepachtet, obwohl diese Betriebe mehr als 50% der Betriebe in Ostdeutschland ausmachen.

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Erst diese gezielte Bodenpolitik, die eine breite Eigentumsstreuung verhindert hat, hat in Ostdeutschland die heutigen Großbetriebsstrukturen ermöglicht und bäuerliche Landwirtschaft marginalisiert.

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Und hier liegt der Grund für die politischen Aktivitäten, quer durch die Parteien, die Rehabilitierung von Opfern der Bodenreform zu verhindern. Dabei haben die so künstlich mit Hilfe der Bodenpolitik erzeugten Großbetriebe in den ostdeutschen Landesbauernverbänden eine wirkungsmächtige Lobby, die über den DBV und der COPA als Organisation der Europäischen Bauernverbände für 1000-1500 ostdeutsche Großbetriebe seit 20 Jahren fast jeden Einschnitt bei den Agrarsubventionen verhindert (Gerke, 2008, Kap. III). Und es deutet sich an, dass dies auch in der Förderperiode bis 2020 so bleibt.

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Auf der Basis der durch die Bodenpolitik geschaffenen Großbetriebsstrukturen findet in den ländlichen Regionen Ostdeutschlands der abschließende Prozess statt, der Ausverkauf der landwirtschaftlichen Flächen und Betriebe an externe Investoren, aktuell auch als „Landgrabbing“ bezeichnet. Tabelle 1 hat gezeigt, dass Großbetriebe die Hauptpächter der Flächen der öffentlichen Hand sind.

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Tabelle 2. Verkäufe landwirtschaftlicher Flächen durch die BVVG verbilligt (nach EALG) und zum Verkehrswert in ha von 1992 bis 2011
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Nach EALG

An Pächter – 371.051

an Alteigentümer – 20.436

Nach Verkehrswert 

an Pächter –  262.384

nach allg. Ausschreibung – 44.455

nach beschränkter Ausschreibung – 5.519

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Tabelle 2, ebenfalls aus einer Antwort der Bundesregierung aus dem Jahr 2012 (Drucksache 2012/846085), zeigt nun, dass die Pächter der BVVG- Flächen zu mehr als 90% auch die Käufer der BVVG- Flächen sind. Verkäufe an die Alteigentümerfamilien und Ausschreibungsverkäufe machen bis 2011 gerade mal knapp 10% der Verkäufe aus.
Besonders bemerkenswert ist, dass die beschränkten Ausschreibungen, mit denen ja Betriebe mit hoher Wertschöpfung (Öko- Betriebe, Gartenbaubetriebe, besondere viehhaltende Betriebe, Betriebe mit Sonderkulturen) gefördert werden sollten, nur 0,6% der BVVG- Verkäufe ausmachen (Tab. 2).
Tabelle 1 und 2 dokumentieren zweifelsfrei das vollständige Desinteresse der ostdeutschen Agrarpolitik an der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume.

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Aber welche Interessen bedient die ostdeutsche Bodenpolitik letztlich? Die Verpachtung und der Verkauf von BVVG- und landeseigenen Flächen vor allem an Großbetriebe vor allem ehemaliger DDR- Agrarnomenklaturkader (s. zum Begriff Bastian, 2010) führte zu vielen gut arrondierten Großbetrieben in Ostdeutschland. Diese Betriebe sind attraktive Investitionsziele für externe Investoren, nicht erst in den letzten Jahren, sondern eigentlich seit der Wende. Übernahmen durch die Aktiengesellschaft KTG Agrar, die Abfallentsorgerfamilie Rethmann oder den Brillenfilialisten Fielmann zeigen, dass der Ausverkauf schon lange existiert. Für die Inhaber der Großbetriebe ist der Verkauf an Investoren attraktiv, weil diese die Flächen lange Zeit außerordentlich billig erworben haben, für BVVG- Flächen mussten zeitweise nur Preise nahe Null bezahlt werden (unter 1.500 EUR/ha für arrondiertes Ackerland, s. Gerke, 2012a). Bei den heutigen Preisen, die vielfach schon 20.000 EUR/ha überschritten haben, ergibt sich für die Eigentümer der Großbetriebe eine hohe Handelsspanne. Nur eine Regelung behindert zur Zeit noch den ungebremsten Verkauf an externe Investoren. Betriebe, die verbilligt BVVG- Flächen gekauft haben, haben damit zur Zeit auch eine Weiterbewirtschaftungspflicht nach Kauf von 15 Jahren. Da der verbilligte Kauf vor allem in den Jahren 2000- 2009 erfolgte, besteht in dieser Bewirtschaftungspflicht eine Behinderung des Verkaufs bis ca. 2015-2024. Um diesen Ausverkauf zu erleichtern, hat 2007 der ehemalige DBV- Präsident Sonnleitner darauf gedrungen, die Bewirtschaftungsverpflichtung zu verringern, eine Forderung, der der damalige Minister Seehofer (CSU) umgehend nachgekommen ist, indem die Verpflichtung von 20 auf 15 Jahre reduziert wurde. Dies war dem DBV nicht genug, im Jahr 2010 forderte der Generalsekretär Born eine weitere Reduktion der Bewirtschaftungsverpflichtung von 15 auf 10 Jahre. Wenn auch bisher diese Forderung nicht umgesetzt wurde, so zeigt sich daran, dass der DBV, im Interesse der Eigentümer großer ostdeutscher Betriebe, die Randbedingungen für den forcierten Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft verbessern will. Wenn ostdeutsche Agrarpolitiker ernsthaft den Ausverkauf der Landwirtschaft begrenzen wollten, so müssten sie die Forderung aufstellen, diese Bewirtschaftungsverpflichtung von 15 wieder auf 20 Jahre oder sogar 30 Jahre anzuheben. Eie solche Forderung existiert schlicht nicht bei ostdeutschen Agrarpolitikern.

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Aktuell höhere Preise für BVVG- Flächen als in der Vergangenheit sind keine Ursache des Landgrabbings in Ostdeutschland, sie bedeuten lediglich, dass die Großbetriebe im Rahmen des Pächterkaufs ohne Ausschreibung höhere Preise bezahlen müssen.

Eine breite Eigentumsstreuung der BVVG- Flächen in den vergangenen 20 Jahren hätte dagegen nicht nur die bäuerliche Landwirtschaft gefördert, sondern auch den Verkauf an externe Investoren verhindert. Bäuerliche Betriebe spekulieren nicht mit ihren Flächen und verkaufen diese nur im Ausnahmefall an Investoren.

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Zusammenfassend ergibt sich, dass die ostdeutsche Agrarpolitik, im Interesse der Eigentümer der ostdeutschen Großbetriebe, diesen Ausverkauf an externe Investoren als zentrales bodenpolitisches Ziel verfolgt.
Landgrabbing in Ostdeutschland- Heuchelei oder Ahnungslosigkeit von Politik, Medien und Nichtregierungsorganisationen.

 

Vergegenwärtigt man sich die unstrittigen Sachverhalte zum ostdeutschen Ausverkauf der Landwirtschaft und betrachtet dagegen die Diskussion in Politik, Medien und bei Nichtregierungsorganisationen dazu, so fällt auf, dass die aktive Beteiligung der Agrarpolitik in der ostdeutschen Bodenpolitik nicht oder nur sehr abgeschwächt oder vage vorkommt. Dem entspricht, dass eine realistische politische oder mediale Diskussion über die Folgen der DDR- Landwirtschaft, also über den Einfluss der Bodenreform in der SBZ und der Zwangskollektivierung in der DDR auf die ostdeutsche Landwirtschaft heute marginalisiert ist.

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Es gibt allen Grund anzunehmen, dass die Stille über die historischen Fehlentwicklungen in der DDR- Landwirtschaft, die Grundlage für die Fehlentwicklungen nach der Wende sind, auch zum Schweigen über die tatsächlichen Ursachen des Ausverkaufs der Landwirtschaft in Ostdeutschland geführt haben. Bodenreform und Zwangskollektivierung auf der einen Seite und Landgrabbing auf der anderen Seite gehören zusammen.

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Die Fakten dazu seien nochmals zusammengefasst. Die Kampagne der ostdeutschen Agrarlobby ist einfach strukturiert. Einheimische Betriebe in Ostdeutschland können bei ansteigenden Preisen für Landwirtschaftsflächen mit finanzstarken Investoren nicht mehr mithalten. Nach dieser Sichtweise soll dies dazu führen, dass die ostdeutsche Landwirtschaft an externe Investoren verkauft wird. Daraus leiten der DBV und die ostdeutschen Landwirtschaftsminister die direkte Forderung ab, die Verkaufspreise für landwirtschaftliche Flächen zu senken. Diese Argumentation mit den zugehörigen Kampagnen fällt schon in sich zusammen, wenn die Frage nach den Flächen, die billiger werden sollen, beantwortet wird. Staatlicher Einfluss auf die Verkaufspreise besteht allein beim bei weitem größten Verkäufer landwirtschaftlicher Nutzflächen in Ostdeutschland, der BVVG. Also ist das einzige Ziel der Kampagne: der Verkauf der BVVG- Flächen soll billig bleiben. Diese Forderung des ostdeutschen Agrarkartells aus DBV und Landesregierungen hat also nichts mit einer angestrebten Verhinderung des landwirtschaftlichen Ausverkaufs zu tun. Ein Blick auf Tabelle 1 und 2 zeigt, dass damit die Pächter der BVVG- Flächen, die Eigentümer der Großbetriebe auch noch die letzten BVVG- Flächen billig erwerben sollen. Wie ausgeprägt schon 2010 diese Kampagne war, wurde an anderer Stelle gezeigt (Gerke, 2010). Daß mit dem Verkauf der letzten BVVG- Flächen auch an Großbetriebe diese umso besser arrondiert ein noch attraktiveres Investitionsobjekt für externe Investoren werden, ignoriert diese Kampagne der Agrarlobby ebenso wie die Tatsache, dass der Ausverkauf an externe Investoren schon zu Zeiten niedriger Bodenpreise im Osten begonnen hat.
Dennoch beherrscht die Kampagne der Agrarlobby Politik und Medien.

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Fock, Professor für Agrarpolitik an der Hochschule Neubrandenburg, lieferte seinen eigenen Beitrag dazu (Fock, 2013). Grundlage war für Fock die bemerkenswerte Erkenntnis, dass externe landwirtschaftliche Investoren etwas Neues in Ostdeutschland sind. Investoren wie Osterhuber, Rethmann, KTG Agrar, Bodo Schneider, Fielmann und andere sind seit langem in Ostdeutschland präsent (Niemann, 2010). Dies scheint dem Wissenschaftler Fock entgangen zu sein. Zudem belegt seine eigenen Literaturliste (Fock, 2013), dass ihm Tabelle 2 aus der Antwort der Bundesregierung vom 26.9. 2012 bekannt ist, also dass zu über 90% der BVVG- Verkauf an die Pächter erfolgt. Daß dieser Sachverhalt von Fock beim Thema Ausverkauf noch nicht einmal zur Kenntnis genommen wird, ist unwissenschaftlich und deutet darauf hin, dass sich Fock in die Kampagne des ostdeutschen Agrarkartells einordnet.
Mittlerweile hat auch Bundeskanzlerin Merkel am 26.6. 2013 auf dem Verbandstag des DBV in Berlin Besorgnis über außerlandwirtschaftliche Investoren vor allem in Ostdeutschland geäußert (Pressemeldung von Reuters vom 26.6. 2013). Diese Besorgnis hatte die Bundeskanzlerin nicht, als es die Benachteiligung bäuerlicher Betriebe durch die BVVG ging. Unter Ihrer Regierung sind die Regelungen zur BVVG nochmals so verschärft worden, dass bäuerliche Betriebe noch zusätzlich benachteiligt werden (Gerke, 2012b). Dabei wäre eine breite Eigentumsstreuung in Ostdeutschland das sicherste Instrument, den Ausverkauf zu verhindern. Mit der faktischen Unterstützung der ostdeutschen Großbetriebe ist die Bundeskanzlerin nicht allein. Der Vorsitzende der SPD- Bundestagsfraktion, Steinmeier, hat in einer Presseinformation zum wiederholten Mal die Chancengleichheit von Betriebsformen und –Größen eingefordert. Daß in der BVVG- Politik die Betriebe unter 250 ha massiv benachteiligt sind und mit den Bund- Länder- Vereinbarungen von 2010 (an denen ja die SPD-Landwirtschaftsminister von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zentral beteiligt waren) noch zusätzlich benachteiligt werden, scheint SPD- Mann Steinmeier entgangen zu sein. Die SPD will ersichtlich keine Chancengleichheit für bäuerliche Betriebe.

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Die ostdeutschen Landwirtschaftsminister, ob SPD oder CDU stehen hinter ihrer Bundesspitze nicht zurück. Ausgerechnet die verantwortlichen Agrarminister kritisieren, dass die BVVG für die Verhinderung einer breiten Eigentumsstreuung verantwortlich sei (Strohdick, 2013). Die BVVG- Politik wird von genau diesen Ministern seit mehr als 20 Jahren bestimmt und zur Verhinderung einer breiten Eigentumsstreuung eingesetzt.

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Aber die ostdeutschen Agrarminister sind sehr gut vernetzt, beispielsweise der Landwirtschaftsminister von Mecklenburg-Vorpommern, Till Backhaus.
Brot für die Welt, Entwicklungshilfeorganisation der evangelischen Kirche, startete im Herbst 2012 eine Spendenaktion um Aktivitäten gegen das Landgrabbing in Lateinamerika zu unterstützen. Diese Spendenaktion wurde in einem Einführungsgottesdienst ausgerechnet mit Minister Backhaus eröffnet. Dieser Minister, seit 1998 im Amt, hat, wie kein anderer Politiker in Ostdeutschland für die Verhinderung breiter Eigentumsstreuung agiert. Betriebe unter 100 ha haben in Mecklenburg-Vorpommern zum 1.1.2010 weniger als 1,7 % der BVVG- Flächen gepachtet, noch etwas weniger, als der ostdeutsche Durchschnitt (s. Tab. 1). Da die öffentliche Hand mit BVVG und Landesflächen in Mecklenburg-Vorpommern dominiert, wie in keinem anderen ostdeutschen Bundesland, hat die Bodenpolitik dazu geführt, dass die 341 Betriebe mit mehr als 1.000 ha mehr als 40% der landwirtschaftlichen Nutzfläche in diesem Bundesland bewirtschaften. Betriebe mit über 1.000 ha gibt es beispielsweise 4 in Nordrhein-Westfalen und 16 in Niedersachsen, diese haben entsprechend einen marginalen Anteil an der landwirtschaftlichen Nutzfläche (Klüter, 2012). Der Minister, der in seinem Bundesland in den letzten 15 Jahren aktiv eine „Latifundisierung“ der Landwirtschaft in großem Ausmaß eingeleitet hat, beklagt wortreich das Landgrabbing in der dritten Welt (Presseerklärung 250/2012 Landwirtschaftsministerium Mecklenburg-Vorpommern). Aber auch die Aussagen von Vertretern der evangelischen Kirche beim Auftaktgottesdienst der Kampagne Brot für die Welt, konzentrieren sich hier darauf, dass die hohen BVVG- Preise für den Ausverkauf in Ostdeutschland verantwortlich sind. Brot für die Welt übernimmt damit vollständig die Argumentation der ostdeutschen Agrarlobby und trägt mit zum Ausverkauf der ostdeutschen Landwirtschaft bei. Die Unterstützung der ostdeutschen Großbetriebe vor allem von DDR- Nomenklaturkadern durch die evangelische Kirche ist nicht neu. Eine Umfrage unter Pächtern von Kirchenflächen der mecklenburgischen Kirche vor einigen Jahren ergab, dass der durchschnittliche Pachtbetrieb knapp 840 ha groß ist. In Thüringen haben Bauern aus Protest gegen die Bodenpolitik der evangelischen Kirche 10 Thesen zur Verpachtung von Kirchenland an die Erfurter Michaeliskirche geschlagen.

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Die Frage nach dem weltweiten „Landgrabbing“ sollte eigentlich das ostdeutsche Agrarkartell unter Legitimationsdruck setzen. Das Gegenteil ist jedoch der Fall. Das Agrarkartell benutzt das drohende Landgrabbing, um den Erwerb der letzten BVVG- Flächen für die Agrargroßbetriebe in Ostdeutschland möglichst preiswert zu gestalten und um weiter eine preiswerte Pacht der landeseigenen Flächen für die Großbetriebe sicherzustellen. Dass dies möglich ist, dazu sollten Nichtregierungsorganisationen, die mit Landwirtschaft hier oder in der Dritten Welt befasst sind, ihre eigene Verantwortung überprüfen.

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Die Diskussion des ostdeutschen Landgrabbings ist fast ausschließlich eine Wiederspiegelung der Interessen des ostdeutschen Agrarkartells.

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Möglich ist diese Art der Darstellung, oder besser simple Propaganda dadurch, dass Printmedien und öffentlich- rechtlicher Rundfunk fast ausschließlich die Interessen des Agrarkartells bedienen.
Zwei Beispiele aus einer fast unüberschaubaren Anzahl von Beiträgen sind Artikel aus dem Nordkurier (30.1. 2013, Bauern im Osten droht der Ausverkauf, Bauernzeitung, 11. Woche 2012, Brandenburg regional, Boden wird immer teurer) in denen gezielt der teure Verkauf der BVVG- Flächen an die Pächter als Problem dargestellt wird.
Aber auch die Landessender der ARD, MDR, RBB und NDR in Schwerin bedienen bei Bedarf diese Argumentation. Ein früher Höhepunkt im öffentlich- rechtlichen Rundfunk war ein Beitrag des MDR für die Tagesthemen im Herbst 2010. Ausgerechnet der jetzige Landwirtschaftsminister Aiken, Sachsen- Anhalt beklagte sich in dem Beitrag über den Landverkauf an externe Investoren, obwohl er selbst als langjähriger Staatssekretär und Minister die zugehörige Bodenpolitik betrieben hat. Die Rolle der Medien für das Schönreden der ostdeutschen Agrarstrukturen ist ausführlich an anderer Stelle beschrieben worden (Gerke, 2008, Kap. VII).

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Von besonderer Bedeutung für eine wirkliche Diskussion des ostdeutschen Landgrabbings sind überregionale Tageszeitungen und Wochenperiodika. In einem Beitrag der Frankfurter Rundschau vom 17.7. 2013 (Landgrabbing- Spekulanten verteuern Ackerflächen) wird ebenfalls die Preisentwicklung der Flächen als Ursache benannt. In dem Beitrag wird die BVVG noch nicht einmal in Bezug auf das Landgrabbing in Ostdeutschland benannt, mehr noch, der Autor geht in der Verzerrung der Realität noch einen Schritt weiter, unter Verweis auf „FIAN- Agrarexperte Herre“ behauptet er, dass der Prozess keineswegs auf Ostdeutschland beschränkt sei, sondern „im Emsland, im Nordwesten ähnlich sei“. Die agrarstrukturellen Entwicklungen in Westdeutschland sind sicher mit kritischem Blick zu sehen. Aber die versuchte Erzwingung der Vergleichbarkeit von West und Ost scheitert eben daran, dass Agrarpolitik in Ostdeutschland in den letzten 22 Jahren wesentlich Bodenpolitik war und bis heute ist. In Westdeutschland gibt auch heute noch eine breite Eigentumsstreuung an landwirtschaftlichem Boden, im Osten nicht. Oder nochmals: Es gibt in Niedersachsen 16 Betriebe über 1.000 ha, in NRW 4, jeweils mit einem geringen Anteil an der Landwirtschaftsfläche, in Mecklenburg-Vorpommern bewirtschaften Betriebe über 1.000 ha über 40 % der Landwirtschaftsfläche.
Der FR- Beitrag ist für Ostdeutschland vollständig realitätsfremd.

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Das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ hat sich im Zeitraum 2009- 2012 an vier Stellen zur ostdeutschen Bodenpolitik geäußert. Die vier Beiträge zeigen in besonderer Weise den Einfluss der ex- DDR- Agrarkader auf die bundesdeutsche Diskussion zur Landwirtschaft.

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In zwei Beiträgen hat der Spiegel im 1995 dagegen kein Zweifel daran gelassen wurde, dass die BVVG- Flächen nicht an die ostdeutschen Bauern, sondern vor allem an die DDR- Agrarkader verpachtet wurden (Spiegel 1995).

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Von 2000 bis 2009 wurden der größere Teil der BVVG- Flächen privatisiert, vor allem an eine kleine Gruppe ostdeutscher Großagrarier/ex-DDR- Nomenklaturkader und dies so verbilligt, dass man teilweise von Verkäufen fast zum Nulltarif sprechen kann (Gerke, 2012a). Im Spiegel war es in dieser Zeit merkwürdig still um die ostdeutsche Bodenpolitik. Vier Beiträge danach bedienen punktgenau die jeweiligen Interessen des ostdeutschen Agrarkartells.

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Die schwarz-gelbe Koalitionsregierung hatte 2009 in ihrem Koalitionsvertrag eine gewisse Entschädigung der Familien der Bodenreformopfer beschlossen. Unter dem Titel „Die Rückkehr der Junker“ macht der Spiegel dagegen mobil (Spiegel, 2009). Die ehemals enteigneten Familien sollten zwischen 15 und 60 ha zum verbilligten Erwerb erhalten. Dies unter dem Titel „Junker“ abzuhandeln, war blanke Propaganda. Der Spiegel- Beitrag erwähnt die damit verbundenen Subventionen für Alteigentümer- Familien in einer Größenordnung von 20 Millionen € kritisch. Daß die verbilligten BVVG- Verkäufe und verbilligte Verpachtung dieser Flächen an DDR- Agrarkader und Agrarfunktionäre staatliche Subventionen in einem zweistelligen Milliarden €- Bereich bedeuten, ist dem Spiegel seit mehr als einem Jahrzehnt keine Zeile wert. Der Beitrag zur Rückkehr der Junker dient dazu, die Umsetzung der schwarz-gelben Koalitionsbeschlüsse zu verhindern, genauer eine Gegnerschaft zu den Beschlüssen bei den ostdeutschen Koalitionsabgeordneten hervorzurufen. Daß dies Erfolg hatte, zeigt Tabelle 2, nach der Alteigentümer- Familien von den BVVG- Flächen bis Ende 2011 weniger als 3% erworben haben.

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Anfang 2010 einigten sich Bund und ostdeutsche Länder für die verbliebenen BVVG- Flächen darauf, dass die bisherigen Pächter auch für die weitere Privatisierung Vorkaufsrecht erhalten, also für die bisherigen Profiteure ein weiterer Subventionsschub begründet wird. In einem Spiegel Kommentar wird diese Einigung thematisiert (Spiegel, 2010a), aber allein in Hinblick auf die damit verbundenen EU- Agrarbeihilfen. Die Subventionen der ostdeutschen Bodenpolitik werden ausdrücklich ausgeklammert.

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Die EU- Kommission hatte für die BVVG- Privatisierung nach 2009 die Vorgabe gemacht, dass der Verkauf nur noch zu Marktpreisen erfolgen durfte. Um den bisherigen Profiteuren auch weiterhin BVVG- Kaufpreissubventionen aus dem Bundeshaushalt zu erhalten, wurde im Herbst 2010 eine große Medienkampagne in Gang gesetzt, an der die meisten ostdeutschen Tageszeitungen, NDR, MDR, WDR, Tagesthemen und auch der Spiegel beteiligt waren (Spiegel, 2010b). Unter dem Titel „Bauernland in Bonzenhand“ war wiederum der Tenor, die BVVG- Verkäufe zu verbilligen, um ortsfremde Investoren abzuhalten. Insofern bediente der Spiegel dieselbe kurzschlüssige Argumentation, wie andere Medien auch. Besonders skurril im Spiegel- Beitrag war jedoch, dass als einer der negativen Investoren der Brillenfilialist Fielmann auch noch mit Bild präsentiert wurde. Fielmann selbst hatte jedoch in einem Interview 2004 darauf hingewiesen, dass er seinen Ackerbaubetrieb in Mecklenburg-Vorpommern auf den besten Böden nur deswegen zusammenkaufen konnte, weil der damalige SPD- Ministerpräsident Ringsdorf ihn beim Erwerb der BVVG- Flächen unterstützte. Hätte der Spiegel- Autor richtig recherchiert, so wäre er auf die zentrale Rolle ostdeutscher Politiker beim Ausverkauf gestoßen.

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In einem Beitrag von Spiegel-online vom 24.4. 2012 wird der Journalismus auf eine bizarre Spitze getrieben. Der Titel lautet: „Deutsches Ackerland- Agrarminister kämpfen gegen Bodenspekulation“. Hier verkommt das Thema zu einer Propadanda- Plattitude. Der Autor hat es nicht mehr nötig, auch nur den Schein von Recherche und Argumentation zu wahren.

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Das Aushängeschild des investigativen Journalismus, der Spiegel, thematisiert seit 2009 in Bezug auf die ostdeutsche Bodenpolitik, von der Bodenreform bis zum ostdeutschen Landgrabbing nur noch entlang des aktuellen politischen Interesses des ostdeutschen Agrarkartells.

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PD Dr. Jörg Gerke, 29.7. 2013

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Literatur:

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Bastian, Uwe (2010): Die Folgen des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes als aktuelle Herausforderung. In Michael Beleites et al. (HRG) Klassenkampf gegen die Bauern. S. 109- 112. Berlin.

Beleites, Michael (2012): Leitbild Schweiz oder Kasachstan. Hamm.

Courtois, Stephane et al. (1998): Das Schwarzbuch des Kommunismus. München, Zürich.

Enders, Ulrich (1996): Die Bodenreform in den westlichen Besatzungszonen Deutschlands 1945- 1949. In Arnd Bauerkämper (HRG) Junkerland in Bauernhand. S. 169- 180. Stuttgart.

Frippel, Günther (2011): Ideologie und historische Wahrheit. Horch und Guck, 67. S. 74-75.

Fock, Theodor (2013): Nichts Neues im Osten? Der Schein trügt- Bodenmarkt, Investoren und demografischer Wandel in Ostdeutschland. In Manuel Schneider et al. (HRG) Der kritische Agrarbericht 2013. S. 123- 126. Hamm.

Gerke, Jörg (2008): Nehmt und euch wird gegeben. Das ostdeutsche Agrarkartell. Hamm.

Gerke, Jörg (2010): www.abl-ev.defileadmin/Dokumente/ABL_ev/Agrarpolitik/Ausverkauf_der_ostdeutschen_Landwirtschaft.pdf

Gerke, Jörg (2012a): Ostdeutsche Bodenpolitik nach 1990. Das Zusammenspiel von Politik, Justiz und Verwaltung. Hamm.

Gerke, Jörg (2012b): Aktuelle Stellungnahmen der Bundesregierung zur Bodenverwertungs- und Verwaltungsgesellschaft (BVVG). In Jörg Kröger (HRG) Agrarindustrie oder Garten der Metropolen. S. 35- 39. Schwerin.

Klüter, Helmut (2012): Leitbild für die Ländlichen Räume im Nordosten Deutschland: Ausbreitung der Agrarindustrie oder Garten der Metropolen. In Jörg Kröger (HRG) Agrarindustrie oder Garten der Metropolen. S. 9- 20. Schwerin.

Neubert, Eberhart (1998): Politische verbrechen in der DDR. In Courtois et al. (HRG) Das Schwarzbuch des Kommunismus. S. 829- 884. München, Zürich.

Niemann, Eckehard (2010): Die verschwiegene Agrarindustrialisierung. In Manuel Schneider et al. (HRG) Der kritische Agrarbericht 2010. S. 46- 50. Hamm.

Paffrath, Constanze (2004): Macht und Eigentum. Die Enteignungen 1945- 1949 im Prozess der Deutschen Wiedervereinigung. Köln, Weimar und Wien.

Schöne, Jens (2008): Das sozialistische Dorf. Bodenreform und Kollektivierung in der Sowjetzone und DDR. Leipzig.

 

Schuldt, Reinhard (2011): Der entlastende Antifaschismus. Horch und Guck, 74, S. 54-56.

Der Spiegel (1995): Belogen und betrogen. Ausgabe 24.

Der Spiegel (2009): Die Rückkehr der Junker. Ausgabe 45.

Der Spiegel (2010a): Ausgabe 7, S. 7.

Der Spiegel (2010b): Bauernland in Bonzenhand. Ausgabe 43.

Spiegel- Online vom 24.4. 2012. Deutsches Ackerland. Agrarminister kämpfen gegen Bodenspekulanten.

Von Raumer, Stefan (2010): Die Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu Rehabilitierungs- und Rückgabeansprüchen bei Unrechtsmaßnahmen in der Sowjetischen Besatzungszeit im Lichte des Gleichbehandlungsgrundsatzes. ZOV, 6/2010, S. 273- 276.

Wasmuth, Johannes (2012a): Unterbliebene Aufarbeitung des systematischen Missbrauchs repressiver Entnazifizierung im Rahmen der „Wirtschafts- und Bodenreform“. ZOV, 3/2012, S. 122- 127.

Wasmuth, Johannes (2012b): Keine Sternstunde des Rechtsstaates. Zwei Jahrzehnte Aufarbeitung von SED- Unrecht. Internetseite der Aktionsgemeinschaft Recht und Eigentum 21 Seiten.

Wasmuth, Johannes und Julius Albrecht Kempe (2012): An welchen rechtsstaatlichen Fehlleistungen sind weite Bereiche der wiedergutmachungsrechtlichen Aufarbeitung des SED- Unrechts systematisch gescheitert. ZOV, 5/2012, S. 238- 261.

Werkentin, Falco (1997): Politische Strafjustiz in der Ära Ulbricht. Vom bekennenden Terror zur verdeckten Repression. Berlin

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