In der nächsten Zeit werden Entscheidungen zur Rehabilitierung von Opfern der „Bodenreform“ erwartet.
Damit sind die ostdeutschen Agrarstrukturen keineswegs so zementiert, wie es ostdeutsche Landesbauernverbände und Landesregierungen gerne hätten.
Wie steht es mit der Berechtigung der Ansprüche auf Rehabilitierung durch die Bodenreformopfer?
Wer sich auch nur im Ansatz mit der Bodenreform auseinandergesetzt hat, weiß um die beschämende Rechtssprechung nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik bis hin zum Bundesverfassungsgericht (s. Gerke, Ein tatsächlich politisch bedeutsames Plagiat).
Die „Bodenreform“ war eben nur am Rande eine Landumverteilung, wichtiger war für die Machthaber in der SBZ die Verfolgung und Auslöschung einer ganzen Gruppe oder Klasse.
Wasmuth und Kempe (Zeitschrift für offene Vermögensfragen, 2012, S. 238- 261) haben dies folgendermaßen zusammengefasst:
„Die Boden- und Wirtschaftsreform und die dabei praktizierten Entscheidungsformen sind Bundesdeutschem Rechtsdenken fremd… Funktionen und Verfahrensweisen der Landesbodenkommissionen, die mit der Boden- und Wirtschaftsreform betraut waren, sind weitgehend den vom Sowjetischen NKDW seit den 1930er Jahren organisierten Stalinistischen Säuberungen nachgebildet worden… Nach diesem Muster wurden auch die Landesbodenkommissionen tätig. Sie waren jeweils bei den KPD/SED- gesteuerten Innenministerien der Länder in der SBZ angesiedelt. Mit ihrer Aufhebung wurden sie in das Amt zum Schutz des Volkseigentums überführt, das nach der Gründung des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) in diesem aufging. Die Landesbodenkommissionen sind damit Rechtsvorgänger des MfS, das ausdrücklich auch als Organ der Strafverfolgung eingesetzt wurde…. Die Kommissionen tagten nicht öffentlich. Die Betroffenen wurden weder über die Anklagepunkte noch über die Verhandlung informiert. Eine Verteidigung fand nicht statt. Entschieden wurde ausschließlich über das von der Innenverwaltung willkürlich und oft ohne jeden Bezug zur Wirklichkeit zusammengestellte Belastungsmaterial, das von den Kommissionen nicht in Zweifel gestellt wurde. Eine vom Belastungsmaterial abweichende Beweisaufnahme fand nicht statt.“
Wenn dann noch berücksichtigt wird, daß der Faschismus- Vorwurf ein Instrument des SED- Regimes zur Verfolgung Oppositioneller war, so gibt es genügend Anlass, eine Überprüfung der Vorwürfe gegen die Bodenreformopfer in der vereinigten Bundesrepublik vorzunehmen.
Die Bundesrepublik hat noch nicht einmal das geleistet, was in Russland die Moskauer Staatsanwaltschaft vor allem in den neunziger Jahren abgearbeitet hat, sie hat in mehr als 10.000 Fällen die Opfer der Boden- und Industriereform rehabilitiert. Nach Dr. Wasmuth hat die Bundesregierung interveniert, um die Rehabilitierungen zu verhindern.
Es wird Zeit, daß die Justiz endlich Rehabilitierungen für ein dunkles Kapitel von Menschenrechtsverfolgungen in Deutschland ermöglicht. Der Grund für die bis heute hintertriebene Rehabilitierung in Deutschland der Opfer der Bodenreform ist evident;- eine Teilrestitution von im Mittel 100 ha bei 11.000 Betroffenen hätte den gesamten Pool an Landwirtschaftlichen Flächen der Treuhand/BVVG aufgebraucht. NS- Kriegsverbrecher wären bei einem solchen Verfahren nicht zu rehabilitieren. Die in den meisten Fällen folgende Teilrestitution würde gerade heute zu einer breiten Eigentumsstreuung an landwirtschaftlichem Eigentum in Ostdeutschland führen.
Rukieten, den 5.12. 2013
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