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Empfehlungen der Enquette Kommission des Brandenburger Landtags zur dortigen Landwirtschaft

Es ist das erste Mal, daß ein ostdeutsches Parlament, zudem noch konsensuell über die Regierungs- und Oppositionsfraktionen hinweg, Empfehlungen zu agrarpolitischen Reformen verabschiedet hat.

Dies ist sicher auch ein Verdienst der dortigen Oppositionsparteien, der CDU und den Grünen. Die wichtigsten Ergebnisse werden im Folgenden referiert und kommentiert.

Drei Bereiche sind von besonderer Bedeutung, die endgültig gescheiterten LPG-Umwandlungen, der Abschnitt Bodenreformland/Neusiedler-Erben und der Abschnitt Boden.

1.     Endgültig gescheiterte LPG- Umwandlungen

Zwei Aspekte erscheinen hier bei den Empfehlungen der Kommission von besonderer Bedeutung. Es wird ein Prüfungsprozess der endgültig gescheiterten Umwandlungen durch die Registergerichte angemahnt, was einen politischen Druck zur Prüfung durch die Registergerichte bedeutet, verbunden mit einer gewissen Prüfung durch den Landtag. Die politische Kontrolle erscheint besonders wichtig, weil gerade die Registergerichte nach dem Gutachten der Universität Jena bei der Eintragung der LPG-Nachfolger 1990/91 flächendeckend versagt haben.

Weiterhin empfiehlt die Enquette-Kommission, daß im Fall der Bestätigung des endgültigen Scheiterns der Umwandlung, die LPG- Mitglieder  der LPG in Liquidation informiert werden, um ihnen die eigene Interessenvertretung zu ermöglichen. Damit wird erstmals dem Schutz der LPG- Mitglieder, die aus dem Nachfolgebetrieb ausgeschieden sind, in gewisser Weise Rechnung getragen. Ob damit die vier anderen ostdeutschen Bundesländer in der Angelegenheit der endgültig gescheiterten LPG- Umwandlungen bei ihrer Blockadestrategie und Informationsverweigerung der ausgeschiedenen LPG- Mitglieder bleiben können, ist fraglich und hängt vor allem von den jeweiligen Oppositionsparteien dort ab.

2.     Bodenreformland und Neusiedler- Erben

Um die Beschlüsse der Enquette-Kommission in diesem Bereich verstehen zu können, bedarf es einiger Vorabinformationen. Einen Teil der Enteignungen von Neusiedler-Erben hat 2007 der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil für rechtswidrig erklärt. Dies gilt für Fälle, bei denen die Erben der Neusiedler nicht bekannt waren und das Land Brandenburg sich selbst als gesetzlichen Vertreter bestellte. Gleichzeitig wurden dann die Neusiedler-Stellen (Gebäude, Flächen Land und Forst) zugunsten des Landes Brandenburg enteignet (s. dazu Purps, 2011, in: Umbrüche auf märkischem Sand). Es geht allein im Land Brandenburg um 10.208 Fälle (Purps, 2011). Der BGH hat zu dieser Verfahrensweise im Land Brandenburg ein vernichtendes Urteil gefällt: „… Sittenwidrig, dem eines Rechtsstaates unwürdigen Verhaltens entsprechend, das an die Praxis der Verwalterbestellung in der DDR erinnert.“  Was also diese 10.208 Enteignungen betrifft, die aber nur einen Teil der Enteignungen der Neusiedler-Erben ausmachen, so sind diese rechtsunwirksam.  Das Land Brandenburg hat aber, trotz dieses Urteils kaum nach den rechtmäßigen Erben gesucht und damit das BGH- Urteil faktisch ausgehebelt.

Auch in den vier anderen ostdeutschen Bundesländern hat es nach Aussage von Juristen diese rechtswidrige Praxis der Enteignung von Neusiedler- Erben gegeben, die jeweiligen Landesregierungen ignorieren jedoch das BGH- Urteil und damit den ländereigenen Unrechttatbestand.

Aber der Beschluss der Enquette- Kommission zum Bodenreformland ist noch weitreichender. Die angedeutete Initiative zur Rückgängigmachung des 2. Vermögensrechtsänderungsgesetzes würde eine Rückgabe oder Entschädigung der Bodenreformerbenfamilien insgesamt bedeuten. Es würde damit auch einen Beitrag zu einer breiteren Eigentumsstreuung auf dem Lande geleistet.

3.   Boden

Hier wird empfohlen, daß Landesflächen vorrangig an arbeitsintensive Betriebe verpachtet werden sollen. Bemerkenswert ist, daß die Privatisierungsgrundsätze der BVVG mit einem Passus zur breiten Eigentumsstreuung versehen werden sollen. Dies ist neu und steht der bisherigen BVVG- Privatisierungspraxis direkt entgegen.

Es finden sich also weitgehende Forderungen des Landtages an die Landesregierung, die der bisherigen Agrarpolitik entgegenstehen.

Daß die Umsetzung der Empfehlungen auf Widerstand stoßen wird, belegen Äußerungen des Hauptgeschäftsführers des Landesbauernverbandes. Dieser wird in der Märkischen Oderzeitung damit zitiert,  daß er bezüglich der endgültig gescheiterten LPG-Umwandlungen keine Notwendigkeit zum politischen Handeln sieht.

Eine solche Ignoranz zu dieser politischen Initiative ist bemerkenswert. Skrupellos wird über Rechtsbrüche in der Vergangenheit weggesehen.

Die Empfehlungen zur Brandenburger Landwirtschaft durch die Enquette- Kommission sind neu. Sie stellen zum ersten Mal eine Perspektive dar, wie in die Zukunft gerichtet, eine Belebung der ländlichen Regionen Ostdeutschlands erfolgreich sein kann.

Rukieten, den 31.1. 2014

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