Eine Reihe von Neusiedler-Erben wurde nach 1990 in der vereinigten Bundesrepublik enteignet, und dies unter strittigen Umständen.
Das Land Brandenburg hatte seine eigene Weise, die 5- 11 ha großen Neubauernhöfe nach der Wende zu enteignen. In rund 10.000 Fällen wurden die Erben der Bodenreformgrundstücke nicht ermittelt. Stattdessen setzte das Land gesetzliche Vertreter ein, andererseits war das Land selbst Nutznießer der Enteignungen und übernahm Flächen und Immobilien. Gegen die Klage einer betroffenen Familie gab das Verwaltungsgericht Frankfurt/O. sogar dem Land Recht; dieses Urteil wurde durch das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Das Land Brandenburg rief das Bundesverwaltungsgericht (BvG) an, das zur Enteignungspraxis des Landes ein vernichtendes Urteil fällte. Demnach war die Brandenburger Praxis sittenwidrig und bedeutete ein rechtsstaatunwürdiges Verhalten, das nachhaltig an die Rechtspraxis der DDR erinnere. Im Folgenden wurde dieses Urteil zuerst durch die SPD- geführte dann SPD-Linke-Landesregierung faktisch ausgehebelt, indem nicht die rechtmäßigen Erben gesucht wurden und indem, trotz aller Betroffenheitsrethorik von SPD und Linke über die Nöte der enteigneten Familien, die Wiedergutmachung für die Neusiedler-Erben insgesamt nicht betrieben wurde.
Die Grünen im Brandenburger Landtag haben, unterstützt von der dortigen CDU- Fraktion, vor kurzem einen Gesetzentwurf eingebracht, mit dem Ziel, das Unrecht an den Neusiedler-Erben zu bereinigen. Die Regierungsfraktionen haben mit ihrer Mehrheit am 22.1. 2013 verhindert, daß dieser Entwurf überhaupt in die Ausschüsse verwiesen wurde.
Die enteigneten Flächen der Siedlerfamilien sind als landwirtschaftliche Fläche ebenso verpachtet, wie die BVVG- Flächen, nicht an die Bauern, sondern an Großbetriebe, seien es LPG- Nachfolger oder externe Investoren. Dabei decken die mittleren Pachtpreise für diese Flächen (rund 60 €/ha ) noch nicht einmal die Verwaltungskosten und liegen bei einem Zehntel des Marktpachtpreise. Dies ist Förderung der Agrarindustrie durch den Steuerzahler!
Die primäre Verantwortung für dieses rechtliche, bodenpolitische und letztlich zivilgesellschaftliche Desaster hat vor allem die SPD, die seit 1990 Ministerpräsidenten und Landwirtschaftsminister stellt. Allerdings ist die Rolle der Linken ebenfalls obskur, sie hat immer wieder zu ostdeutschen Landtagswahlen plakatiert, daß die Bodenreform erhalten bleiben solle. Hier ist sie in der Regierung und hintertreibt die Bemühungen von Grüne und CDU.
Auch in anderen ostdeutschen Bundesländern wünschte man sich eine solche agrarpolitische Ausrichtung von Grünen und CDU, wie in Brandenburg.
Rukieten, 28.11. 2013
Abgelegt unter Zivilgesellschaft, Rechtssprechung, Bodenpolitik
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