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Fehlentwicklungen bei Verordnungen und Gesetze für die Landwirtschaft I

Erstens: Stilllegung  von 4 Prozent der Ackerfläche ab 2024 für alle Betriebe:

Während in der Vergangenheit allein konventionelle Betriebe von der Stilllegungsverpflichtung betroffen waren, werden ab 2024 alle landwirtschaftlichen Betriebe von der Stilllegungsverpflichtung betroffen sein, 4 Prozent der Ackerfläche stillzulegen.

Dabei sind die Vorgaben so, daß vom 1. April bis zum 1. September des jeweiligen Jahres keine Nutzung der Flächen erfolgen darf; die Flächen dürfen noch nicht einmal gemulcht werden. Für den nachfolgenden Anbau der Winterung darf ab dem 1.September umgebrochen werden, bei zwei Ausnahmen ab den 15.August.

Was bedeutet dies für die Landwirtschaft?

Insgesamt gilt, daß damit weitere 4 Prozent der Ackerflächen aus der Produktion von Nahrungsmitteln herausgenommen werden.

Wo stehen wir dabei gegenwärtig in Deutschland?

Auf nahezu 20 Prozent der Ackerflächen werden in Deutschland Energiepflanzen angebaut, Mais für Biogas und Biosprit, Raps für Biodiesel, Zuckerrüben für Biosprit und teilweise landet das geerntete Getreide auch in Biogasanlagen.

Durch die neuen Verordnungen, die die erweiterte Beschickung der Biogasanlagen mit mehr Mais erlauben, wird dessen Anbau als Energiepflanze vermutlich noch ausgebaut. Der Anteil des Energiepflanzenanbaus an der Ackerfläche wird also eher noch steigen.

Weiterhin gibt es Pläne der EU, zusätzliche 10 Prozent der Ackerflächen für den Naturschutz aus der Produktion zu nehmen.

Das zusammengenommen würde dazu führen, daß rund 34 Prozent der Ackerflächen nicht mehr für die Nahrungsmittelproduktion zur Verfügung ständen. Nicht berücksichtigt ist, daß zur Zeit in großem Umfang Ackerflächen mit Solarmodulen belegt werden, was sich an Autobahnen und Eisenbahntrassen gut beobachten lässt. Die Entwicklung geht also eher dahin, daß 40 Prozent der Ackerflächen nicht mehr für die Nahrungsmittelerzeugung zur Verfügung stehen. Und dies aufgrund von Verordnungen (Stilllegung, Brache), Subventionen (Biogasstrom, Solarstrom) oder Zwangsabnahme oder Beimischung (Biosprit, Biodiesel).

Dabei ist es nicht so, daß sich Deutschland oder die EU im Wesentlichen selbst mit Nahrungsmitteln versorgt.

Deutschland importiert jährlich umgerechnet rund 7 Millionen Tonnen Sojabohnen, die EU insgesamt rund 40 Millionen Tonnen Sojabohnen.

Verwendet werden diese zumeist genetisch veränderten Sojabohnen zum größten Teil als tierisches Eiweißfutter für die Erzeugung von Milch, Eiern und Fleisch. Ohne die Sojaimporte würde es in der Ernährung der deutschen Bevölkerung eine empfindliche Eiweißlücke geben, weitreichender Eiweißmangel der Bevölkerung wäre die Folge.

Bei der Beurteilung der Sinnhaftigkeit der ab 2024 beschlossenen Brache von 4 Prozent der Ackerflächen müssen auch die Nebenfolgen bedacht werden.

Im konventionellen Betrieb wird durch eine i.d.R. erfolgende Selbstbegrünung eine Kultivierung von Unkräutern und Ungräsern erfolgen. Das Verbot des Abmähens führt zur Aussamung der Unkräuter und Ungräser und der Vermehrung der mehrjährigen Unkräuter und Ungräser. Bei Wiederinkulturnahme nach Stilllegung bedeutet dies für den konventionellen Betrieb den Einsatz von mehr Herbiziden und mehr mechanischer Unkrautbekämpfung, also einen erhöhten Pestizid- und Energieverbrauch.

Noch gravierender sind die Folgen der Brache für den organischen Landbau. Dort wird in Zukunft in der Regel auf den Stilllegungsflächen ein Leguminosen-Gras-Gemenge angesät werden. Da dieses Gemenge während der Vegetationszeit noch nicht einmal gemäht werden darf, wird es wenig Stickstoff aus der Luft durch die Leguminosen binden und vor allem mehrjährige Problemunkräuter wie die Ackerkratzdistel, den stumpfblättrigen und krausen Ampfer und die Quecke vermehren. Auch wird auf diesen Flächen weniger Biomasse im Vergleich zu genutzten Leguminosen-Gras-Gemengen produziert. Die Folgen sind eine geringere C- Speicherung und eine höhere Lachgasemission. Und schließlich muß die größere Verunkrautung nach Wiederkultivierung durch eine aufwendigere mechanische Bodenbearbeitung kompensiert werden, mit einem entsprechend höheren Verbrauch an Diesel.

Während EU-Kommission und Bundesregierung nahezu mehrmals täglich die überragende Rolle des Klimaschutzes in ihrer Politik betonen, wird durch die neue Stilllegungsregelung die Treibhausgasemissionen von Kohlendioxid und Lachgas erhöht. Dann ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen eben doch kein zentrales politisches Ziel.

Und die Verbände des organischen Landbaus kritisieren zwar die neue Stilllegungsregelung für den organischen Landbau, aber nur verhalten und nicht mit Nachdruck. Was hält diese Verbände in dieser Frage von der Konfrontation mit der aktuellen Bundesregierung ab?

Diese Reihe wird fortgesetzt.

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