Agrarpolitik in Deutschland ist nicht immer rational, vielfach nichts anderes als die politische Umsetzung der Forderungen des Deutschen Bauernverbandes als wichtigster Lobbyorganisation im landwirtschaftlichen Bereich. Kluge, nachvollziehbare und vielfältige Interessenslagen berücksichtigende Entscheidungen sind in der Deutschen Agrarpolitik auch aus diesem Grund eher selten; das Beispiel einer aus dem Ruder gelaufenen Verteilung von Agrarbeihilfen in Deutschland nach Maßgabe von ca. 1.200 vorwiegend ostdeutschen Großbetrieben unterstreicht dies.
Was allerdings die Landesregierung in M-V, vertreten durch den Landwirtschaftsminister, auf eine kleine Anfrage von Bündnis 90/Grüne zu Maßnahmen für eine breite Eigentumsstreuung (Drucksache 6/2681 v. 11.3. 2014) geantwortet hat, unterschreitet sachlich und argumentativ nahezu jedes Niveau.
Dass eine solche Antwort für eine Landesregierung akzeptabel ist, ist mehr als erstaunlich.
Die Fraktion Bündnis 90/Grüne hatte vier Fragen gestellt, zwei zur Verpachtung und Privatisierung der BVVG- Flächen, die beiden anderen Fragenzu den Aktivitäten der Landes-regierung zur breiten Eigentumsstreuung in der Landwirtschaft in den letzten 15 Jahren zu den geplanten Maßnahmen zur Eigentumsstreuung in der Zukunft.
Die Landesregierung beantwortete die Fragen zur BVVG pauschal damit, dass die BVVG-Flächen Eigentum des Bundes seien und dem Bundesfinanzministerium unterständen. Damit wird in der Antwort der Landesregierung unterstellt, daß die Bundesregierung den Umgang mit den landwirtschaftlichen BVVG-Flächen zu verantworten habe. Diese Behauptung ist schlicht falsch und bedeutet eine Mißachtung des Parlaments durch die Landesregierung. Die Verpachtung der BVVG-Flächen wurde in Ostdeutschland durch Landesbehörden in den einzelnen ostdeutschen Bundesländern vorgenommen; die Pachtverlängerungen und die Privatisierung der BVVG-Flächen wurde durch Bund-Länder-Vereinbarungen geregelt, die sich jeweils eng an die Forderungen der ostdeutschen Bundesländer hielten.
Wenn dann der Landwirtschaftsminister in der Antwort auf die Erfolge beim Durchsetzen seiner Forderungen zur BVVG verweist und andererseits seine Rolle bei der BVVG-Politik leugnet und beides in der gleichen Antwort der Landesregierung, so ist das einfach unseriös.
Was aber hat die Landesregierung und insbesondere das Landwirtschaftsministerium in der Vergangenheit unternommen, um die vom Landwirtschaftsminister behauptete Eigentums-streuung in der Landwirtschaft zu gewährleisten?
Die politischen Tatsachen sprechen eine klare Sprache.
Im Jahr 1999 hat die damalige Bundesregierung unter Gerhard Schröder (SPD) die automatische Pachtverlängerung der BVVG-Pachtverträge von 12 auf 18 Jahre beschlossen. Dies wurde vom damaligen Landwirtschaftsminister in M-V massiv vorangetrieben unter der Formel der Planungssicherheit für die Betriebe. Da aber nur 20- 25% der Betriebe BVVG-Flächen gepachtet hatten, bedeutete dies die Fortsetzung der geballten Verteilung der BVVG-Flächen, also die Verhinderung einer breiten Verteilung. Mehr noch, da die langfristige Pacht der BVVG-Flächen Vorrausetzung für den Kauf von BVVG-Flächen war, bedeutete dies auch die Konzentration des landwirtschaftlichen Eigentums auf wenige. Der Landwirtschaftsminister in M-V hat damals die Situation noch dadurch verschärft, daß in einer Dienstanweisung allein dem Landesbauernverband Beteiligungsrecht bei den Entscheidungen zur Pachtverlängerung eingeräumt wurde. Wären in M-V in den Jahren 2002 – 2004 die BVVG-Pachtflächen, immerhin damals ein Drittel der landwirtschaftlichen Nutzfläche, breit gestreut worden, hätten viele Nebenerwerbsbetriebe in den Haupterwerb wechseln können. Damit gäbe es heute keinen größeren Ausverkauf an externe Investoren.
Im Jahr 2004 erhielten Erben von Bodenreformwirtschaften in einem Verfahren vor der kleinen Kammer des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) für Menschenrechte einen Anspruch auf Entschädigung für die Enteignung der 4-11 ha großen Bauernwirtschaften nach der Wende zugesprochen. Die damalige Bundesregierung unter Schröder erzwang vor der großen Kammer des EuGH, daß dieser Entschädigungs-/Rückgabeanspruch aufgehoben wurde. Der damalige Bundeskanzler Schröder hat betont, daß die Intervention der Bundesregierung beim EuGH nur auf Initiative der ostdeutschen Bundesländer erfolgte. Der Landwirtschaftsminister von M-V hatte sich damals als einer von zwei SPD-Agrarministern für die Enteignungen und damit gegen eine breite Eigentumsstreuung ausgesprochen.
Die Antwort des Landwirtschaftsministers auf die kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Grüne ist ein missglückter Versuch von seiner Verantwortung als Landwirtschaftsminister abzulenken.
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