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Die USA und die EU: Zölle und andere Handelsbeschränkungen stehen zur Disposition.

Der neue US-Präsident D. Trump hat Zölle für alle wichtigen Handelspartner der USA bekannt gegeben. In einem Zeitraum, für den die jeweiligen Zölle, mit der Ausnahme Chinas auf 10% bleiben, werden die USA mit den Handelspartnern über monetäre und nicht-monetäre Handelsbarrieren verhandeln, um deren Abbau zu erreichen. Bisher bestanden im Handel zwischen der EU und den USA unterschiedliche Zölle, bei EU-Autoexporten in die USA wurde ein Zoll von 2,5% aufgeschlagen, umgekehrt waren es 10%. Auf solche Ungleichgewichte zielen die USA unter Trump. Aber es geht, wenn man die Aussagen von US-Regierungsvertretern verfolgt, wesentlich auch um nicht-monetäre Beschränkungen, die im Verhältnis zur EU eine große Rolle spielen. Im Falle der EU stellen die Rahmenbedingungen des „New Green Deal“ solche Beschränkungen dar. Daß die EU nicht den Green Deal in die Verhandlungen einfließen lassen will, ist evident. Nach der Ankündigung von höheren US-Zöllen hat die EU- Kommission vorgeschlagen, alle (monetären) Zölle auf Industrieprodukte fallen zu lassen. Damit wollte die EU der Diskussion um nicht-monetäre Barrieren im Handel mit den USA aus dem Wege gehen. Die USA haben dies abgelehnt, was anzeigt, daß es im Handel mit der EU nur am Rande um Zölle geht, sondern vielmehr und im Zentrum um nicht-monetäre Handelsbeschränkungen, wie die des Green Deals stehen.

Im Folgenden soll am Beispiel der Landwirtschaft danach gefragt werden, ob die EU- Regelungen in diesem Bereich die Auseinandersetzung mit den USA wert sind, ob der „green deal“ wirklich grün ist, d.h. wirklich nachhaltig ist. Dies soll im Bereich der Landwirtschaft konkret untersucht werden. Der Green Deal der EU-Kommission ist vor allem zentriert um „Klimaschutz“. Operationalisiert bedeutet dies die Frage, wird die Emission von Treibhausgasen aus der Landwirtschaft, ein wichtiger Bereich aus dem die Treibhausgase Kohlendioxid, Lachgas und Methan emittiert werden, durch den Europäischen Green Deal langfristig und entscheidend reduziert? Der zweite Aspekt, der eigentlich an erster Stelle stehen müsste, ist die Frage, wird durch den Green Deal die Nachhaltigkeit der Nahrungsmittelproduktion in der Landwirtschaft erhöht, anders ausgedrückt wird dadurch die Bodenfruchtbarkeit als Grundlage nachhaltiger Nahrungsmittelproduktion erhöht?


Bei der Antwort ist als erstes festzustellen, daß Bodenfruchtbarkeit und Emission der wichtigsten drei Treibhausgase aus der Landwirtschaft, Kohlendioxid, Lachgas und Methan, eng zusammenhängen. Die Reduktion der Treibhausgasemission aus den landwirtschaftlichen Böden fördert die Bodenfruchtbarkeit und umgekehrt. Eine geringe CO2-Nettoemission zeigt den Aufbau von Bodenfruchtbarkeit an, da organische Bodensubstanz aufgebaut wird. Eine geringe Emission von Lachgas aus den Böden zeigt den schonenden und verlustarmen Umgang mit dem Hauptnährstoff Stickstoff (N) für die Pflanzen an, ebenso wie die Vermeidung von Bodenverdichtungen, z.B. durch schwere Maschinen auf dem Acker und eine nachhaltige Bodenbewirtschaftung fördert auch den Methanabbau in Böden und zeigt damit eine geringe Methanemission aus der Landwirtschaft an.

Trägt die EU in ihren Regelungen zur Landwirtschaft diesen Nachhaltigkeitsregelungen Rechnung? Oder anders: Ist der Green Deal für den Bereich der Landwirtschaft zielgerichtet ausgestaltet?

Dies ist mitnichten der Fall!

Es gibt in der Landwirtschaft zwei einzelne Bewirtschaftungsinstrumente, die in besonders nachhaltiger Weise die Bodenfruchtbarkeit fördern und dabei die CO2- und N2O-Emission aus der Landwirtschaft reduzieren helfen.   

Die Haltung der landwirtschaftlichen Nutztiere auf Stroh trägt einerseits zur Artgerechtigkeit der Haltung bei (die von Politik, landwirtschaftlichen Verbänden und Medien verwendete Bezeichnung „Tierwohl“ statt artgerechter Tierhaltung sagt nichts aus und ist vermutlich aus diesem Grunde als Ersatz für den Begriff „artgerechte Tierhaltung“ eingeführt und verbreitet worden) und führt zur Produktion von Stallmist statt Gülle. Die positive, den Gehalt an organischer Substanz (Humusgehalt) erhöhende  Wirkung einer Stallmistdüngung ist seit Jahrzehnten belegt. Im Gegensatz dazu wirkt Gülledüngung kaum oder gar nicht positiv auf die Humusgehalte landwirtschaftlicher Böden, auch dann nicht, wenn die Gülle auf das auf dem Feld zurückgelassenen Stroh gegeben wird. Die Rotte des Rückstände im Stallmist schafft stabile organische Verbindungen, die zur Erhöhung der Bodenhumusgehalte beitragen. Höhere Humusgehalte in Böden bedeuten aber mehr Bodenfruchtbarkeit und niedrigere CO2- Gehalte in der Atmosphäre, da der Boden der größte oberflächennahe C-Speicher ist, größer als die Atmosphäre und Biomasse weltweit zusammen.

Die zweite landwirtschaftliche Methode zur Erhöhung der Gehalte an organischer Substanz in Böden, hängt von der Wahl der richtigen Fruchtfolge in der Landwirtschaft ab. Fruchtfolgen, bei denen sich mehrjähriger Ackerfutteranbau, z.B Kleegras oder Luzerne-Kleegras mit Getreide oder Hackfrüchten abwechselt, erhöhen die Humusgehalte im Boden wie keine andere agronomische Maßnahme.


Ist nun die Förderung ackerbaulicher Maßnahmen wie die Erzeugung von Stallmist oder die Implementierung von Ackerfutterbau in die Fruchtfolgen Bestandteil der Überlegungen zum Green Deal der EU?

Dies ist nicht der Fall. Die EU setzt, trotz gegenteiliger Bekundungen, auf eine intensivierte und industrialisierte Landwirtschaft. Das bedeutet mehr Gülle statt Stallmist und keine besondere Förderung von Fruchtfolgen mit Klee oder Luzerne. Es bedeutet auch weniger artgerechte Tierhaltung. Gülle ist arbeitswirtschaftlich arbeitsextensiver als Stallmist. Stallmist ist aber ein Anzeiger einer nachhaltigen Landwirtschaft.

Da die EU in ihrem Green Deal in Bezug auf die Landwirtschaft keine Priorität für die nachhaltigen Maßnahmen zur Landbewirtschaftung setzt, steht ihre Glaubwürdigkeit in diesem Bereich in Frage.

Die etablierten Medien werden gefüttert mit Meldungen über Anabolika-gefüttertes Rindfleisch und Chlorhuhn aus den USA. Und gehorsam wiederholen die Medien diese Vorgaben der Berichterstattung, wenn es um den Green Deal der EU geht.

In Deutschland gehört zusätzlich in einer Intensität wie nirgends sonst die Politik des „Klimaschutzes“ zu dem Green Deal. Ein zentraler Pfeiler dieser Politik ist die Förderung der Energiegewinnung aus Energiepflanzen vor allem vom Acker, Mais für Biogas-Strom und zur Alkoholgewinnung als Kraftstoffzusatz, Zuckerrüben ebenfalls für die Alkoholgewinnung und damit als Kraftstoffbeimischung, Raps zur Gewinnung des sog. „Biodiesel“. Was bedeuten diese Energiepflanzen auf dem Acker für die Emission der wichtigsten Treibhausgase aus der Landwirtschaft?

Es ist mitnichten so, daß die Treibhausgasemission mit dem Einsatz dieser Energiepflanzen reduziert wird. Reay et al. (2012) haben die Bilanz bezüglich CO2 und N2O wie folgt zusammengefasst: „…extended bioenergy programs can in turn increase terrestial carbon emissions globally…Increased production of first-generation energy crops may also increase N2O emissions as large areas of these crops are fertilized to maximal production ".

Energiepflanzenanbau erhöht entsprechend dieser Arbeit sowohl die globalen Emissionen von Kohlendioxid als auch von die von Lachgas. Dieser in einem Nature-Ableger erschienene Arbeit (Reay et al., 2012, Nat. Climate Change, 2, 410- 416) umfasst in der Autorengruppe mit P. Smith den weltweit am meisten zitierten Wissenschaftler zum Thema Landwirtschaft und Treibhausgasemissionen und umfasst mit P. Crutzen einen der zentralen Wissenschaftler, die die Forschung in diesem Bereich überhaupt angeschoben haben. Es handelt sich also bei den Autoren dieser Publikation um eine weltweit renommierte Gruppe von Wissenschaftlern, die diesen Artikel in einer renommierten Zeitschrift veröffentlicht haben. Die Autoren verweisen bei der Treibhausgasemission durch Energiepflanzen auf die Probleme und glauben, daß dies nur für Energiepflanzen der ersten Generation gilt.

Allerdings gibt es auch heute, 13 Jahre später, keine Energiepflanzen einer zweiten und möglichen dritten Generation für die andere Bedingungen gelten. Und es ist heute noch nicht einmal ein Energiepflanzenanbau denkbar, für den die erhöhte Treibhausgasemission bei Anbau und Verwertung nicht mehr gilt.

Mais weist unter den Energiepflanzen eine besonders schlechte Treibhausgasbilanz auf. Allerdings ist Mais bei der Biogaserzeugung im Gärsubstrat notwendig, da dieser aus biotechnischen Gründen eine hohe Gasausbeute garantiert. Mais benötigt für einen hohen Ertrag eine hohe Stickstoffdüngung, womit die Lachgasemission angeheizt wird. Zudem hinterlässt Mais wenig Ernterückstände auf dem Feld, was zu einem Netto-Abbau der organischen Bodensubstanz führt und damit zur erhöhten Kohlendioxidemission. Gleichzeitig führt eine hohe Stickstoffdüngung zu hohen Gehalten an löslichem Bodenstickstoff, was wiederum die Methanabsorption und den Methanabbau in und durch Böden reduziert, was wiederum die Netto-Methanemission in die Atmosphäre erhöht. Ähnliche Verhältnisse zur intensiven Stickstoffdüngung und zum Verbleib von organischen Ernteresten liegen für die anderen Energiepflanzen wie Zuckerrübe und Raps vor. Eine nachhaltige Landwirtschaft mit dem Anbau dieser Energiepflanzen ist nicht denkbar! Diese Biopflanzenprogramme existieren zudem nur, weil für deren Anbau hohe Subventionen gezahlt werden!  Allein aufgrund des hohen Energiebedarfs bei der Erzeugung dieser Energiepflanzen aufgrund hoher Stickstoffdüngung, hohen Energieaufwand für den Transport und die Aufarbeitung dieser Pflanzen und andererseits den hohen Aufwand der Ausbringung der Abfallreste (Biogasgülle) gilt im Wesentlichen, daß hinter jeder Biogasanlage in Deutschland ein Kohle- oder Gaskraftwerk steht. Es handelt sich um eine energetische Umwandlung mit hohen Verlusten um eine definitorische Zuordnung zu einer staatlich gesetzten Form von Nachhaltigkeit zu erlangen. Es ist ein insgesamt absurdes Verfahren. Und da der Energieaufwand durch Antransporte des Erntegutes und Abtransporte der Abfälle umso höher wird, je größer die Anlagen werden, so steigen die Netto-Energieverluste mit zunehmender Größe der Anlagen.

Dies alles gehört eigentlich in eine breite öffentliche Diskussion über den Green Deal, hier in der Landwirtschaft. Der alleinige Verweis auf das Chlorhuhn und mit Anabolika gefütterte Rinder ist einer Diskussion unwürdig.


Und wenn tatsächlich Verhandlungen zwischen den USA und der EU über zukünftige Handelsbeziehungen zwischen beiden Mächten ernsthaft beginnen sollten, so wird abzuwarten sein, ob die EU ihren teilweise leeren Green Deal so wichtig nimmt, daß dafür die Automobilexporte in die USA geopfert werden könnten. Von der Sache her wurde hier gezeigt, daß Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft nicht Ziel des Green Deal ist. Und „new“ ist an dem politischen Taktieren unter aktiver Beteiligung der Agrarlobby schon gar nichts.              

 
 
 

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