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Die Konzentration von Agrarland in den Händen weniger wurde nach 1990 politisch organisiert.

Nach der Wende etablierten sich in Mecklenburg-Vorpommern (M-V) drei große Verpächter landwirtschaftlicher Flächen: Die bundeseigene BVVG mit (1994) rund 440.000 ha Verpachtungsfläche, das Land mit fast 90.000 ha an Verpachtungsfläche und die evangelische Kirche auch mit immerhin mehr als 20.000 ha, zusammen also fast 550.000 ha, rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Nutzfläche in M-V.

Wie sich aus einer kleinen Anfrage 2011 an die damalige Bundesregierung ergibt, hat die BVVG in M-V fast 80% der Pachtflächen an Betriebe über 500 ha verpachtet, davon wiederum konzentriert an Betriebe mit über 1.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche. Gerke (2008, Nehmt und euch wird gegeben, Hamm, Kap. IV) hat ausführlich gezeigt, daß die ostdeutschen Bundesländer die Verpachtung und den Verkauf der BVVG-Flächen kontrollierten und kontrollieren. Aber nicht nur die BVVG agierte auf Anweisung aus den ostdeutschen Ländern auf diese Weise, auch die evangelische Kirche bevorzugte als Pächter Großbetriebe. Eine Pächterbefragung der Kirche 2008 ergab, daß der durchschnittliche Pachtbetrieb 830 ha groß war.

Schließlich gab es bis vor Kurzem zur Verteilung der landeseigenen Flächen keine Informationen.

Dies hat sich nach einer kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Hersel (AFD) und der Antwort vom 26.08. 2019 durch den zuständigen Staatssekretär geändert.

Danach haben Betriebe > 500 ha 67% der Landesflächen, Betriebe mit mehr als 1.000 ha schon allein fast die Hälfte der Landesflächen gepachtet.

Die Großverpächter sorgten nach 1990 für einen neuen Großgrundbesitz in M-V, und zwar in einer noch nie da gewesenen Dimension. Für die Großgrundbesitzer galt es einfach, mittels  einer Mischkalkulation aus niedrigen Pachtpreisen der Großverpächter und hohen Preisgeboten auf dem übrigen Markt die Konkurrenz mittelständischer Betriebe abzuwehren, was auch gelang.

Der so politisch gehegte Großgrundbesitz wird heute vielfach an ortsfremde, externe Investoren verkauft, wodurch sich die Landkonzentration nochmals gravierend erhöht.

Für die Agrarflächen des Landes ergeben sich zwei wesentliche Fragen:

  1. Warum wurde in den fast 30 Jahren seit 1990 aus den Landtagsfraktionen der SPD, CDU, Linke/PDS, zeitweise auch FDP und Grüne keine Aufklärung im Rahmen von Anfragen zur Pachtverteilung der Landesflächen beantragt?

  2. Der in M-V seit mehr als 20 Jahren amtierende Landwirtschaftsminister kritisierte die externen Investoren mehrfach als „Spekulanten“. Eine wichtige Frage in diesem Zusammenhang ist: In welchem Umfang sind Landesflächen an Betriebe verpachtet, die ganz oder teilweise in der Hand externer Investoren sind?

Der BUND hat auf die Brisanz der Ergebnisse der kleinen Anfrage hingewiesen.

Das Landwirtschaftsministerium in Schwerin reagierte mit einer eigenen Pressemitteilung (229 vom 6.9. 2019), einer Mischung aus Diffamierung und Halbwahrheiten. Diffamierung, weil in der Pressemitteilung vom Herauspicken von Einzelheiten aus einer AFD-Anfrage geschrieben wird. Eine solche Anfrage war jedoch überfällig und zitiert wird durch den BUND die Antwort des Staatssekretärs.

Die Verteilung der Pachtflächen des Landes wird dadurch erklärt, daß vor allem Staatsdomänen verpachtet wurden. Tatsächlich entstammt ein Teil der Flächen aus der Enteignung der Erben von Bodenreformland nach 1990. In M-V ist zu sehen, wozu die Enteignung von Klein- und Kleinstflächen genutzt wird, für den Aufbau eines immer weiter wachsenden Großgrundbesitzes.

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